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Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Stadt Naumburg ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
- Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz – HessBGG) und
- Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Stadt Naumburg www.naumburg.eu
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Magistrat der Stadt Naumburg
Burgstraße 15
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus § 3 Absätze 1 bis 4 und § 4 der BITV HE 2019, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde. Die Stadt Naumburg arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF-Dateien
- Inhalte in Leichter Sprache sind noch nicht überall vorhanden und werden noch ergänzt.
- Die visuelle Rückmeldung bei Bedienung mit der Tastatur ist nicht immer gegeben.
- Beim Veranstaltungskalender lassen sich die gesetzten Filter nicht mit der Tastatur allein wieder abwählen
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFS sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 3 Absatz 5 BITV HE 2019. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierenarmen Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an
Geplante Maßnahmen
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit. Gerne nehmen wir auch proaktiv entsprechende Hinweis zur Verbesserung der Barrierefreiheit entgegen. Schreiben Sie in diesem Fall einfach eine Mail an
Evaluationsmethode
Die Erklärung wurde auf Grundlage der Barrierefreiheits-Tests des Projekts BIK für Alle (https://bik-fuer-alle.de/barrierefreiheit-testen.html) erstellt.
Durchsetzungsverfahren
Die Erklärung wurde zuletzt am 04.07.2024 überprüft.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.11.2021 erstellt und zuletzt am 04.07.2024 überprüft und aktualisiert.