Amtliche Bekanntmachungen 2025

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 14/2025

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

 

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 14. April 2025.

 

Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für

Mittwoch, den 23. April 2025 um 20:00 Uhr

in das

DGH Altenstädt

Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Dorferneuerung
  2. Idee Pumptrack; Weiteres Vorgehen
  3. Verschiedenes

 

gez.

Yvonne Franke

Ortsvorsteherin

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 13/2025

Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Naumburg am 25. Mai 2025

 

Anliegend wird die Wahlbekanntmachung für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Naumburg am 25. Mai 2025 amtlich bekanntgemacht 

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 04. April 2025.

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 12/2025

Hiermit wird die folgende Satzung amtlich bekanntgemacht

 

6. Nachtrag zur Hauptsatzung

 

ausgefertigt am 31. März 2025.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 02. April 2025.

Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-20, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.

 

Magistrat der Stadt Naumburg


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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 11/2025

Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Naumburg am 25. Mai 2025; Zugelassene Wahlvorschläge

 

Anliegend wird amtlich bekanntgemacht, welche Wahlvorschläge für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Naumburg am 25. Mai 2025 zugelassenen wurden. 

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 31. März 2025.


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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 10/2025

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

 

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 14. März 2025.


Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für

Mittwoch, den 26. März 2025, 20:00 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, Naumburg

ein.

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über

  1. den 6. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Naumburg
  2. eine Ratenpause der HESSENKASSE 2025
  3. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich des Wirtschaftsplans 2025 der Stadtwerke Naumburg

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Holger Krause

Vorsitzender

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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung zu einer Sitzung

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für

Donnerstag, den 27. März 2025, 20:00 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose

Naumburger Straße 2, Naumburg - Elbenberg

ein.

Tagesordnung:

Teil A (Ohne Beratung)

  1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)


Teil B

Beratung und Beschlussfassung über

2. den 6. Nachtrag zur Hauptsatzung der Stadt Naumburg

3. eine Ratenpause der HESSENKASSE 2025

4. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich des Wirtschaftsplans 2025 der Stadtwerke Naumburg

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Julia Hensel

Stadtverordnetenvorsteherin

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 09/2025

Bauleitplanung der Stadt Naumburg

I. Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. III/5 Stadtteil Altenstädt, Bereich „Am Schulwald“

II. Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025.


I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 20.02.2025 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. III/5 Stadtteil Altenstädt, Bereich „Am Schulwald“ (Verfahren nach § 13 BauGB) gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.

Ziel und Zweck:

Die Darstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. III/5 „Am Schulwald“ der Stadt Naumburg im Stadtteil Altenstädt setzt im Norden der Straße „Auf der Höfe“ auf einem Abschnitt von ca. 40 m eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung „Fuß- und Radweg“ fest. Es hat sich gezeigt, dass diese Festsetzung städtebaulich nicht mehr erforderlich ist und der Bebauungsplan an die bestehende, reale Nutzung als öffentliche Straßenverkehrsfläche angepasst werden soll.

Durch die Änderung des Bebauungsplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Die Bebauungsplanänderung erfolgt daher im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB, von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

II Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. III/5 Stadtteil Altenstädt, Bereich „Am Schulwald“, Bebauungsplan nach. § 13 BauGB, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung kann in der Zeit vom 10.03.2025 bis einschließlich 11.04.2025 auf der Internetseite der Stadt Naumburg (https://www.naumburg.eu) unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Service > Bauleitplanung > Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Baugesetzbuch (https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-nach-4a-baugesetzbuch/) eingesehen und auch heruntergeladen werden. Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Angebot im o. g. Zeitraum (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 4a, während der allgemeinen Öffnungszeiten

montags bis freitags         08:00 – 12:00 Uhr

montags und dienstags    14:00 – 15:30 Uhr und

donnerstags                     15:00 – 18:00 Uhr

oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während des o.g. Zeitraumes kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (Zimmer 4a, während der Sprechzeiten) oder in elektronischer Form an verwaltung@naumburg.eu vorbringen. Es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung. 

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit. 

Hinweise

Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB auch auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg (https://www.naumburg.eu) unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen  öffentlich bekannt gemacht wird.

Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurde.

Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.

 

Naumburg, den 06.03.2025

Der Magistrat der Stadt Naumburg

gez.

Stefan Hable

Bürgermeister

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 08/2025

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg


Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 28. Februar 2025.


Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Naumburg


Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für

Dienstag, den 11. März 2025, 19:30 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung:

  1. Stellungnahme zum Haushaltsplan 2025
  2. Stand Dorferneuerung
  3. Verschiedenes

 

gez.

Peter Jacobi

Ortsvorsteher

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Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Heimarshausen

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für

Donnerstag, den 13. März 2025, 20:00 Uhr

in das

DGH Heimarshausen

Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg

 

ein.

Tagesordnung:

  1. Stellungnahme zum Haushaltsplan 2025
  2. Verschiedenes

 

gez.

Sebastian Lesch

Ortsvorsteher

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Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altendorf


Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für

Montag, den 17. März 2025, 20:00 Uhr

in das

DGH Altendorf

Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung:

  1. Stellungnahme zum Haushaltplan 2025
  2. Dorferneuerung
  3. Vorstellung Sicherheitskonzept des Feuerwehrverbandstags
  4. Verschiedenes

 

gez.

Michaela Viereckt

Ortsvorsteherin

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Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für

Dienstag, den 18. März 2025, 19:30 Uhr

in das

DGH Altenstädt

Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung:

  1. Stellungnahme zum Haushaltsplan 2025
  2. Dorferneuerung
  3. Grillhütte Altenstädt
  4. Pappeln im Dorfgebiet
  5. Verschiedenes

 

gez.

Yvonne Franke

Ortsvorsteherin

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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Elbenberg

 

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für

Dienstag, den 25. März 2025, 20:00 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose

Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung:

  1. Mitteilungen und Anfragen
  2. Stellungnahme zum Haushaltsplan 2025
  3. Pflege des Baumbestands der Jahnstraße

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Uwe Förster

Ortsvorsteher

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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 07/2025

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

 

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 07. Februar 2025.

Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für

Mittwoch, den 19. Februar 2025, 20:00 Uhr

in das

Rathaus

Burgstraße 15, Naumburg

ein.

 

Tagesordnung:

Beratung und Beschlussfassung über

  1. die langfristige Finanzierung der EAM Gruppe (Rückbestätigung einer Bürgschaftserklärung)
  2. die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. III/5 Stadtteil Altenstädt, Bereich „Am Schulwald“ (Aufstellungsbeschluss)
  3. die Benennung der Stadtteile und Gestaltung der Stimmzettel zur Kommunalwahl 2026
  4. die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Ausübung eines Vorkaufsrechts

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Holger Krause

Vorsitzender


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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;

Einladung zu einer Sitzung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für

Donnerstag, den 20. Februar 2025, 20:00 Uhr

in das

Haus des Gastes

Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg

ein.

 

Tagesordnung:

Teil A (Ohne Beratung)

  1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
  2. Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich des Wirtschaftsplans 2025 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO

 

Teil B

Beratung und Beschlussfassung über

3. die langfristige Finanzierung der EAM Gruppe (Rückbestätigung einer Bürgschaftserklärung)

4. die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. III/5 Stadtteil Altenstädt, Bereich „Am Schulwald“ (Aufstellungsbeschluss)

5. die Benennung der Stadtteile und Gestaltung der Stimmzettel zur Kommunalwahl 2026

6. die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Ausübung eines Vorkaufsrechts

7. die Genehmigung eines Vertrags nach § 77 Abs. 2 HGO

 

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Julia Hensel

Stadtverordnetenvorsteherin



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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 06/2025

Wahlbekanntmachung zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

 

Anliegend wird die Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 03. Februar 2025.


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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 05/2025

Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg

Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 17. Januar 2025

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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026

Einladung zu einer Sitzung

Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für

Dienstag, den 04. Februar 2025, 18:30 Uhr

in das

Gemeinschaftshaus Flachsrose

Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg

ein.

Tagesordnung

  1. Teilnahme an dem Landesentscheid des Wettbewerbs „Unser Dorf hat Zukunft“
  2. Mitteilungen und Anfragen
  3. Antrag zur Optimierung des Außenbereichs des Gemeinschaftshauses Flachsrose im Rahmen der Dorferneuerung (siehe Anlage)

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Uwe Förster

Ortsvorsteher


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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 04/2025

Bauleitplanung der Stadt Naumburg

30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Naumburg 

und

Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg

hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 30. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Naumburg

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg am 12.12.2024 beschlossene 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Naumburg wurde dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt.

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 06.01.2025 (Aktenzeichen RPKS – 21 – 61 a 1618/1-2024/2) die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Naumburg gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Der Plan kann somit in der vorliegenden Fassung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden.

Mit dieser Bekanntmachung wird die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Naumburg wirksam.

Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg am 12.12.2024 beschlossene 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Naumburg liegt nebst Begründung und Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung vom heutigen Tage an im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 4a während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

Die Flächennutzungsplanänderung ist zudem im Internet unter https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/bauleitplaene-der-stadt-naumburg/ abrufbar.

Hinweise

Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, eine unter Be­rücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flä­chennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 6 Abs. 5 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der Stadt Naumburg unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen eingestellt wird.

Anlage

hier:  In-Kraft-Treten der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg in Kraft.

Die Unterlagen zur Teilaufhebung des Bebauungsplans einschließlich Plan, Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung liegen vom heutigen Tage an im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 4a während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Die Unterlagen sind zudem auf der Internetseite der Stadt Naumburg unter https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/bauleitplaene-der-stadt-naumburg/ einsehbar.

Hinweise:

I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltend­machung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch die­sen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß
    § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der Stadt Naumburg unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen eingestellt wird.

Anlage

Naumburg, den 16.01.2025

Der Magistrat der Stadt Naumburg

gez.

Stefan Hable

Bürgermeister


____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 03/2025

Wahltag und Tag der Stichwahl sowie Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der 

Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Naumburg am 25. Mai 2025

 

Anliegend wird Bekanntmachung des Wahltags und des Tags der Stichwahl und die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Stadt Naumburg am 25. Mai 2025 amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 08. Januar 2025.


__________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 02/2025

Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Jahresrechnung 2023 der Stadtwerke Naumburg amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 06. Januar 2025.


Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Jahr 2023

1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 12.12.2024 gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz für die Jahressrechnung 2023 folgenden Beschluss gefasst:

a) Die Jahresrechnung für das Jahr 2023, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 EigBGes festgestellt.

b) Der Jahresgewinn 2023 in Höhe von 24.657,60 € (Gewinn Abwasserentsorgung = 2.761,02 € und Gewinn Wasserversorgung = 21.896,58 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein eventueller Verlust nach KAG soll zunächst mit möglichen Gewinnen nach KAG verrechnet werden, verbliebene Verluste können im Zuge der Gebührenkalkulation nacherhoben werden.

c) Dem Kaufmännischen Betriebsleiter der Stadtwerke Naumburg wird für die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG geprüfte Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Rechnungsjahr 2023 Entlastung erteilt.

 2. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:

Prüfungsurteile

"Wir haben den Jahresabschluss des Eigenbetriebes Stadtwerke Naumburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht des Eigenbetriebes Stadtwerke Naumburg für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

  • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschrif­ten des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen für deutsche Kapi­talgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Betrach­tung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31. Dezember 2023 sowie seiner Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und
  • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Überstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Überstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaf­ten geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Die Betriebskommission ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Eigenbetriebes zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung unter Anwendung der IDW Prüfungsstandards für weniger komplexe Einheiten durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

  • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.  
  • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben.
  • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
  • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
  • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
  • beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.
  • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Um­fang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Kassel, 5.August 2024

Schüllermann und Partner AG

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Steuerberatungsgesellschaft

 

Siegel

gez.                                                                gez.

(Dipl.-Finw. (FH) Wolfgang Kaiser)           (Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer)

Wirtschaftsprüfer                                        Wirtschaftsprüfer

 

 3. Öffentliche Auslegung

Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2023 liegt gemäß
§ 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) zur Einsichtnahme vom 13. Januar 2025 bis zum 22. Januar 2025 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprechstunden öffentlich aus.

 

Naumburg, den 06. Januar 2025

Stadtwerke Naumburg

gez.

Björn Horn

Kfm. Betriebsleiter


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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 01/2025

Bekanntmachung für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

(Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen)

Anliegend wird Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen der Stadt Naumburg für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 amtlich bekanntgemacht.

Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 06. Januar 2025.