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Amtliche Bekanntmachungen 2024
Amtliche Bekanntmachungen 2024
Amtliche Bekanntmachung, Nr. 22/2024
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise und Teilplan Ballungsraum Kassel
Nach § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden, für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr, der Großflughäfen mit mehr als 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr sowie für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden, ist das Regierungspräsidium Kassel.
Der
- Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise
sowie der
- Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsraum Kassel
tritt mit der Veröffentlichung am 28. Oktober 2024 in Kraft. Mit der Veröffentlichung erfolgt auch die Unterrichtung über das Ergebnis der Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Die genannten Teilpläne sind ab dem 28. Oktober 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (https://rp-kassel.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ einsehbar und zum Download bereitgestellt.
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 33.1 –Immissions- und Strahlenschutz
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de
Kassel, den 28.Oktober 2024
Regierungspräsidium Kassel
33.1- 53 e 553 – Umgebungslärm -
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 21/2024
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 25. Oktober 2024.
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 06. November 2024, 20:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
- einen Vorschlag zur Änderung des Bebauungsplans Nr. III/5 "Am Schulwald"
- die Beteiligung an einer Gesellschaft (EAM EnergiewendePartner GmbH, kurz EWP)
- den Abschluss eines Kooperationsvertrags mit EWP
- die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresrechnungen 2024 und 2025 der Stadtwerke Naumburg
- die Förderung der Kindertagespflege
- den Antrag der SPD-Fraktion "Interessenbekundungsverfahren bzw. Nachfragebündelung für Bauleitplätze der Stadt Naumburg"
- den Antrag der SPD-Fraktion "Ausbau von Gemeindestraßen/Erhebung von Straßenbeiträgen"
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 07. November 2024, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Teil A (Ohne Beratung)
- Eröffnung (Mitteilung, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
- einen Vorschlag zur Änderung des Bebauungsplans Nr. III/5 "Am Schulwald"
- die Beteiligung an einer Gesellschaft (EAM EnergiewendePartner GmbH, kurz EWP)
- den Abschluss eines Kooperationsvertrags mit EWP
- die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers für die Jahresrechnungen 2024 und 2025 der Stadtwerke Naumburg
- die Förderung der Kindertagespflege
- den Antrag der SPD-Fraktion „Interessenbekundungsverfahren bzw. Nachfragebündelung für Bauplätze der Stadt Naumburg“
- den Antrag der SPD-Fraktion „Ausbau von Gemeindestraßen / Erhebung von Straßenbeiträgen“
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 20/2024
Bauleitplanung der Stadt Naumburg
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Naumburg
und
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg
Hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024
I Anlass und Ziel
Die Darstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das gesamte Stadtgebiet weist für das Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg eine Fläche für Gemeinbedarf aus.
Da die auf dieser Fläche befindliche ehemalige Kita nicht mehr als solche genutzt wird und das Objekt zwischenzeitlich veräußert wurde, entspricht die Darstellung nicht mehr der angestrebten Nutzung (Hausarztgemeinschaft).
Der Bebauungsplan soll daher für diesen Teilbereich aufgehoben werden. Er ist zur weiteren städtebaulichen Entwicklung nicht mehr erforderlich. Nach der Aufhebung geht der Bereich in ein Gebiet nach § 34 BauGB über, die zukünftige Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann nach der Eigenart der näheren Umgebung.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche dargestellt (Kindertagesstätte sowie Bürgerhaus). Die Flächennutzungsplanänderung erfolgt im Parallelverfahren. Der Änderungsbereich wurde im Westen und Norden weiter als der aufzuhebende Teilbereich des Bebauungsplans gefasst, um ihn hier an den realen Bestand anzupassen (Straßenverkehrsfläche). Die Darstellung Gemeinbedarfsfläche soll im übrigen Bereich in eine gemischte Baufläche wie im östlichen Anschluss geändert werden.
II Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 05.09.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg und die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Naumburg im Parallelverfahren beschlossen.
Der Entwurf der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Naumburg sowie der Entwurf der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg einschließlich Begründung mit Umweltbericht kann in der Zeit vom 24.09.2024 bis einschließlich 28.10.2024 auf der Internetseite der Stadt Naumburg (https://www.naumburg.eu) unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Service > Bauleitplanung > Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Baugesetzbuch (https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-nach-4a-baugesetzbuch/) eingesehen und auch heruntergeladen werden. Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Angebot im o. g. Zeitraum (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15,
Zimmer 4a, während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags 14:00 – 15:30 Uhr und
donnerstags 15:00 – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während des o.g. Zeitraumes kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (Zimmer 4a, während der Sprechzeiten) oder in elektronischer Form an verwaltung@naumburg.eu vorbringen. Es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
III Hinweise
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB auch auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg (https://www.naumburg.eu) unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurde.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Naumburg sowie der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
- Begründung mit Umweltbericht jeweils zur 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Naumburg sowie der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg
Durch die Teilaufhebung des Bebauungsplans werden keine Eingriffe in Natur und Landschaft ausgelöst, daher enthält der Umweltbericht nur eine stark reduzierte Untersuchungstiefe.
Es gibt keine Hinweise auf eine Beeinträchtigung von Arten/Artengruppen, die im Rahmen des Artenschutzrechtes zu betrachten sind.
Das Eintreffen der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG ist damit nicht zu erwarten.
Eine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist aus diesem Grund nicht notwendig. - Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
Stellungnahme des FD Bauen und Umwelt, Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Kassel mit dem Hinweis, dass im südlichen Teil des Flurstückes das Gewässer Mühlengraben (GWZ 428634) verläuft und bei der weiteren Planung auf dem Grundstück der § 38 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. m. § 23 Hess. Wassergesetz (HWG) zu beachten und einzuhalten ist
Stellungnahme von Hessen Mobil mit Hinweis darauf, dass von den Bundes-, Landes- und Kreisstraße schädliche Immissionen (Lärm und Luftverunreinigungen) ausgehen. - Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
keine
Anlagen
Naumburg, den 19.09.2024
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 19/2024
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 23. August 2024.
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Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich Sie zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Dienstag, den 03. September 2024, 19:30 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg und der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Naumburg im Parallelverfahren (Bereich Alte Kita) (Stavo-Vorlage)
- Anlage von PKW-Stellplätzen für Menschen mit Behinderungen
- Sachstand Dorferneuerung
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Jacobi
Ortsvorsteher
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 04. September 2024, 20:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
- die Neuausschreibung der Konzessionsverträge Strom und Gas,
- den Beitritt zum Bündnis Klimakommunen Hessen
- und die Abwägung der Stellungnahmen sowie Offenlagebeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg und der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Naumburg im Parallelverfahren (Bereich Alte Kita)
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 05. September 2024, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Teil A (Ohne Beratung)
- Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B: Beratung und Beschlussfassung über
- die Neuausschreibung der Konzessionsverträge Strom und Gas
- den Beitritt zum Bündnis Klimakommunen Hessen
- die Abwägung der Stellungnahmen sowie Offenlagebeschluss zur Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg und der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Naumburg im Parallelverfahren (Bereich Alte Kita)
- einen Antrag zum Thema Starkregenereignisse und Hochwasserschutz (Stadtverordnete Hoffmann)
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 18/2024
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 08. August 2024
Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Dienstag, den 20. August 2024, 19:00 Uhr
ein.
Treffpunkt ist am
Naschgarten (Straße „Auf der Höhe“, gegenüber Haus 18 und 20).
Tagesordnung
- Beschilderung Fußweg „Auf der Höhe"
- Zaun Spielplatz am Sportplatz
- Bepflanzung Verkehrsinsel Jagdhausstraße/Kurstraße
- Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft"
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
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Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 17/2024
Nachstehend wird der Öffentliche Hinweis zu Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) amtlich bekannt gemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 18. Juli 2024.
Öffentlicher Hinweis
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
Jede Person, die ordnungsgemäß mit ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt Naumburg gemeldet ist, hat die Möglichkeit, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre für das Einwohnermelderegister zu beantragen.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungssperren und Auskunftssperren.
a) Übermittlungssperren
Bei einer Übermittlungssperre kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner Daten widersprechen. Die eingetragene Übermittlungssperre hat so lange Bestand im Melderegister, bis sie widerrufen wird.
Auf Verlangen können jederzeit folgende Übermittlungssperren eingetragen werden:
1. Religionsgesellschaften
(§ 42 Abs. 3 S. 2 BMG)
Betroffene Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder), die nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft des anderen Familienmitgliedes oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können verlangen, dass ihre Daten nicht der Religionsgemeinschaft übermittelt werden, der das andere Familienmitglied angehört.
Die Sperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft übermittelt werden.
2. Parteien/Wählergruppen
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 BMG)
Der Einwohner hat das Recht der Weitergabe seiner Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.
3. Alters-/Ehejubiläen
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 2 BMG)
Der Betroffene hat das Recht der Weitergabe seiner Daten aus Anlass seines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter, staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften (Mandatsträger), Presse und Rundfunk zu widersprechen.
4. Adressbuchverlage
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 BMG)
Adressbuchverlagen darf Auskunft über Namen, akademische Grade und Anschriften volljähriger Einwohner erteilt werden. Betroffene haben das Recht der Weitergabe ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen.
5. Wehrverwaltung
(§ 36 BMG)
Es erfolgt eine Datenübermittlung nach § 58 Wehrpflichtgesetz von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung (BAWV), Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG). Die Betroffenen haben das Recht dieser Übermittlung zu widersprechen.
b) Auskunftssperren
Die Auskunftssperre (nach § 51 Abs. 1 BMG) wird auf Antrag eingetragen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Melderegisterauskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. Der Antrag auf Auskunftssperre muss besonders begründet sein, evtl. können Nachweise seitens der Meldebehörde gefordert werden. Vor Eintragung der Auskunftssperre muss der Antrag seitens der Meldebehörde genehmigt werden.
Mit Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Behörden und kann auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden, wenn beispielsweise ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners benötigt, um seine Forderungen zu realisieren.
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Sperren wie die Auskunftssperren nach § 51 Abs. 5 BMG
i. V. m. § 1758 BGB und § 51 Abs. 5 BMG i. V. m. § 63 PersStG werden von Amts wegen (kraft Gesetzes) von der Meldebehörde eingetragen. Für diese möglichen Fälle bedarf es keinen Antrag. Danach sind Melderegisterauskünfte unzulässig bei:
- Bestehen eines Adoptionspflegeschaftsverhältnisses (§ 1758 Bürgerliches Gesetzbuch)
- Adoptierten Kindern sowie Vornamensänderungen nach dem Transsexuellengesetz nach
§ 63 Personenstandsgesetz
Grundsätzlich sind Übermittlungs- und Auskunftssperren, sofern sie nicht kraft Gesetz eingetragen sind, bei Wegzügen bzw. Anmeldungen in anderen Gemeinden oder Städten neu zu beantragen. Für die Beantragung von Auskunftssperren und Übermittlungssperren hält das Bürgerbüro Vordrucke bereit. Die Antragsstellung kann auch formlos schriftlich vorgenommen werden.
Sowohl die Übermittlungssperre als auch die Auskunftssperre sind gebührenfrei.
Zuständig für die Eintragung der genannten Sperren ist der
Magistrat der Stadt Naumburg
Bürgerbüro
Burgstraße 15
34311 Naumburg
Telefon 05625 / 7909-22 oder 05625 / 7909-26
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Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 16/2024
Bauleitplanung der Stadt Naumburg
30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Naumburg und
Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg
hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
I Aufstellungsbeschluss
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 16.05.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im ST Naumburg und die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg im Parallelverfahren gefasst.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
II Anlass und Ziel
Die Darstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 für das gesamte Stadtgebiet weist für das Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg eine Fläche für Gemeinbedarf aus.
Da die auf dieser Fläche befindliche ehemalige Kita nicht mehr als solche genutzt wird und das Objekt zwischenzeitlich veräußert wurde, entspricht die Darstellung nicht mehr der angestrebten Nutzung (Hausarztgemeinschaft).
Der Bebauungsplan soll daher in Absprache mit der Unteren Bauaufsicht für diesen Teilbereich aufgehoben werden. Er ist zur weiteren städtebaulichen Entwicklung nicht mehr erforderlich. Nach der Aufhebung geht der Bereich in ein Gebiet nach § 34 BauGB über, die zukünftige Zulässigkeit von Vorhaben richtet sich dann nach der Eigenart der näheren Umgebung.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Gemeinbedarfsfläche dargestellt (Kindertagesstätte sowie Bürgerhaus). Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden. Der Änderungsbereich wurde im Westen und Norden weiter als der aufzuhebende Teilbereich des Bebauungsplans gefasst, um ihn hier an den realen Bestand anzupassen (Straßenverkehrsfläche). Die Darstellung Gemeinbedarfsfläche soll im übrigen Bereich in eine gemischte Baufläche wie im östlichen Anschluss geändert werden.
III Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in ihrer Sitzung am 16.05.2024 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes im ST Naumburg und die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im Bereich der 2. Änderung auf Flurstück 231/2 (teilw.), Flur 17 der Gemarkung Naumburg beschlossen.
Die Vorentwürfe können in der Zeit vom 05.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 auf der Internetseite der Stadt Naumburg https://www.naumburg.eu unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Service > Bauleitplanung > Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 4a Baugesetzbuch https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-nach-4a-baugesetzbuch/ eingesehen und auch heruntergeladen werden. Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Angebot im o. g. Zeitraum (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 4a, während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags 14:00 – 15:30 Uhr und
donnerstags 15:00 – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während des o.g. Zeitraumes kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (Zimmer 4a, während der Sprechzeiten) oder in elektronischer Form an verwaltung@naumburg.eu vorbringen. Es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Naumburg unter www.naumburg.eu unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen öffentlich bekannt gemacht wird.
Anlagen
Naumburg, den 04.07.2024
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 15/2024
Bauleitplanung der Stadt Naumburg:
3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg und
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg
Hier: Bekanntmachung der Genehmigung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Elbenberg
Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg am 16.05.2024 beschlossene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg wurde dem Regierungspräsidium Kassel zur Genehmigung vorgelegt.
Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 20.06.2024 (Aktenzeichen RPKS – 21 – 61 a 1618/1-2024/1) die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg gemäß § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.
Der Plan kann somit in der vorliegenden Fassung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB wirksam werden.
Mit dieser Bekanntmachung wird die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg wirksam.
Die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg am 16.05.2024 beschlossene 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg liegt nebst Begründung und Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung vom heutigen Tage an im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, , Zimmer 4a während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Die Flächennutzungsplanänderung ist zudem im Internet unter https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/bauleitplaene-der-stadt-naumburg/ abrufbar.
Hinweise
Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 6 Abs. 5 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der Stadt Naumburg unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen eingestellt wird.
Anlage
Der ca. 0,4 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 252/1. 252 /2 und 481/246 (teilweise) von Flur 3 in der Gemarkung Elbenberg.
Hier: In-Kraft-Treten der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in ihrer Sitzung am 16.05.2024 die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg gem. § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg in Kraft.
Der Bebauungsplan liegt nebst Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung vom heutigen Tage an im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 4a während der allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist zudem auf der Internetseite der Stadt Naumburg unter https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/bauleitplaene-der-stadt-naumburg/ einsehbar.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung auch auf der Homepage der Stadt Naumburg unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen eingestellt wird.
Anlagen
Der ca. 1,07 ha Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadtteil Elbenberg umfasst die Flurstücke 77 (teilw.), 81/1 (teilw.), 144/1 (teilw.), 251/1, 252/1, 252/2, 256, 451/251, 481/246, 632/351 und 633/258 von Flur 3 der Gemarkung Elbenberg.
Externe Geltungsbereiche:
Naumburg, den 04.07.2024
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 14/2024
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 26. Juni 2024
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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 03. Juli 2024, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Vorstellung Projekt Präventionsketten (Frau Heicke, Landkreis Kassel)
- Mitteilungen und Anfragen
- Dorferneuerung; Maßnahmen Elbenberg
- ADAC-Rallye 2024
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Dienstag, den 09. Juli, 19:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
- die Bestimmung des Wahltags für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Naumburg
- die Wahl der Mitglieder des Personalrats in die Betriebskommission der Stadtwerke Naumburg
- die Besetzung des Schiedsamtes der Stadt Naumburg
- die Anpassung des Kommunalen Entwicklungskonzeptes der Dorfentwicklung Naumburg (Stadtteil Elbenberg)
- die Änderung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Stadt Naumburg (BEP)
- einen Grundsatzbeschluss zum Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrechtsrahmen-Richtlinie
- den Erlass von Forderungen
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Mittwoch, den 10. Juli 2024, 19: 00Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. die Bestimmung des Wahltags für die Wahl der Bürgermeisterin / des Bürgermeisters der Stadt Naumburg
3. die Wahl der Mitglieder des Personalrats in die Betriebskommission der Stadtwerke Naumburg
4. die Besetzung des Schiedsamtes der Stadt Naumburg
5. die Anpassung des Kommunalen Entwicklungskonzeptes der Dorfentwicklung Naumburg (Stadtteil Elbenberg)
6. die Änderung der Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe der Stadt Naumburg (BEP)
7. einen Grundsatzbeschluss zum Abschluss einer Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Umsetzung der Maßnahmen der Wasserrechtsrahmen-Richtlinie
8. den Erlass von Forderungen
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Öffentliche Bekanntmachung, Nr. 13/2024
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise und Teilplan Ballungsraum Kassel
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern und in der Umgebung von Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr aufzustellen bzw. alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Entwürfe des
- Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Regierungsbezirk Kassel Landkreise
- Lärmaktionsplans Hessen (4. Runde), Teilplan Ballungsraum Kassel
sind ab dem 24. Juni 2024 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Kassel (https://rp-kassel.hessen.de/) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen: https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite, alternativ auch per E-Mail oder postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Kassel unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 07. August 2024 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 33.1 –Immissions- und Strahlenschutz
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de
Kassel, den 24. Juni 2024
Regierungspräsidium Kassel
33.1- 53 e 553 – Umgebungslärm
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 12/2024
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 06. Juni 2024
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Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Dienstag, den 18. Juni 2024, 20:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Vorstellung Projekt Präventionsketten durch Frau Sibylle Heicke (Landkreis Kassel)
- Beschilderung Fußweg „Auf der Höhe“
- Antrag SPD Bepflanzung
- Dorferneuerung
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 11/2024
Hiermit wird die folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:
Vorkaufsrechtssatzung
ausgefertigt am 21. Mai 2024.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 24. Mai 2024.
Den vollständigen Satzungstext finden Sie hier:
Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-20, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 10/2024
Hiermit werden die folgenden Satzungen amtlich bekanntgemacht:
3. Nachtrag zur Friedhofsordnung
und
5. Nachtrag der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung
beide ausgefertigt am 21. Mai 2024.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 24. Mai 2024.
Die vollständigen Satzungstexte finden Sie hier:
Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-20, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 09/2024
Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 23. Mai 2024.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 08/2024
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 02. Mai 2024
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 15. Mai 2024, 20:00 Uhr
in das
Rathaus Naumburg;
Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
- die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“ (Satzungsbeschluss) und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg im Parallelverfahren
- die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im westlichen Bereich der Änderung Nr. 2 (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
- die Bereitstellung der Entscheidungsgrundlagen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Antrag SPD-Fraktion)
- den Betrieb der Kindertagesstätte St. Vinzenz Naumburg; Wechsel des Vertragspartners
- das Stadtjubiläum 2025
- den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung
- den 3. Nachtrag Friedhofsordnung und den 5. Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung
- eine überplanmäßige Ausgabe für die Erweiterung der Kindertagesstätte Elbenberg
- den Ankauf eines Grundstücks
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 16. Mai 2024, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“ (Satzungsbeschluss) und die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Naumburg im Stadtteil Elbenberg im Parallelverfahren
3. die Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 1 der Stadt Naumburg im westlichen Bereich der Änderung Nr. 2 (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss) und die 4. Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren
4. die Bereitstellung der Entscheidungsgrundlagen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen (Antrag SPD-Fraktion)
5. den Betrieb der Kindertagesstätte St. Vinzenz Naumburg; Wechsel des Vertragspartners
6. das Stadtjubiläum 2025
7. den Erlass einer Vorkaufsrechtssatzung
8. den 3. Nachtrag und den 5. Nachtrag der Friedhofsgebührenordnung
9. eine überplanmäßige Ausgabe für die Erweiterung der Kindertagesstätte Elbenberg
10. den Ankauf eines Grundstücks
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 07/2024
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 29. April 2024.
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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Elbenberg
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für
Dienstag, den 14. Mai 2024, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Vorstellung Wettbewerb „Unser Dorf“
- Mitteilungen und Anfragen
- B-Plan Heckenrain (Stavo-Vorlage)
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 06/2024
Bekanntmachung für die Wahl zum Europäischen Parlament am 09. Juni 2024
(Einsicht in das Wählerverzeichnis und Erteilung von Wahlscheinen)
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Anliegend wird Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen der Stadt Naumburg für die Wahl zum
Europäischen Parlament am 09. Juni 2024 amtlich bekanntgemacht
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 26. April 2024.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 05/2024
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 09. April 2024
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Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Naumburg
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Dienstag, den 23. April 2024, 19:30 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stadtjubiläum 2025 (Stavo-Vorlage)
- Sachstand Dorferneuerung
- Sachstand Rückbau Wehre der Elbe
- Verkehrsregelung Mittelwanne / Elbener Pfad
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Jacobi
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 04/2024
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 03. April 2024
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Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Mittwoch, den 24. April 2024, 20:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Ballermann-Radio "Open Air" Event des FC Altenstädt am 31. August 2024 im Semmet
2. Grillhütte Altenstädt; Umfang der Nutzung (Übernachtung)
3. Befestigung eines Weges auf dem Friedhof Altenstädt
4. Bericht zum Sachstand der Dorferneuerung
5. Bericht zum Ortstermin Sommerweg mit dem Ordnungsamt
6. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 03/2024
Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2024
Hiermit wird die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich der kommunalaufsichtlichen Genehmigung, amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 28. Februar 2024
Öffentliche Auslegung nach § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2024 vom 07. März 2024 bis zum 15. März 2024 während der Sprechzeiten der Verwaltung öffentlich ausliegt (Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1) und in Papierform eingesehen werden kann.
Ansprechpartner hierfür ist Herr Björn Horn, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/7909-30, bjoern.horn@naumburg.eu ). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Ausdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 02/2024
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 18. Januar 2024
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 31. Januar 2024, 20:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
- die Erweiterung des Feuerwehrdienstleistungszentrums Wolfhagen
- die Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung für den Betrieb der Kindertagesstätte Naumburg
- die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich des Wirtschaftsplans 2024 der Stadtwerke Naumburg
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 01. Februar 2024, 20.00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. die Erweiterung des Feuerwehrdienstleistungszentrums Wolfhagen
3. die Bewilligung einer überplanmäßigen Aufwendung für den Betrieb der Kindertagesstätte Naumburg
4. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 einschließlich des Wirtschaftsplans 2024 der Stadtwerke Naumburg
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 01/2024
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 08. Januar 2024
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Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altendorf
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Dienstag, den 16. Januar 2024, 20:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Haushalt 2024
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michaela Viereckt
Ortsvorsteherin
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Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Naumburg
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Montag, den 22. Januar 2024, 19:30 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Haushalt 2024
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Jacobi
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Heimarshausen
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Montag, den 22. Januar 2024, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Haushalt 2024
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sebastian Lesch
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Dienstag, den 23. Januar 2024, 20:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Haushalt 2024
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
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Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Elbenberg
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für
Dienstag, den 23. Januar 2024, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Mitteilungen und Anfragen
- Teilnahme am Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
- Haushalt 2024
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher