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Archiv der Amtlichen Bekanntmachungen 2021
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 36/2021
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Naumburg; Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Stadtverordnetenversammlung
Aufgrund ihrer Verzichtserklärungen habe ich am 27. Dezember 2021 festgestellt, dass Frau Susanne Bienemann, die über den Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde, aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden ist.
Ferner habe ich am gleichen Tag festgestellt, dass Herr Stefan Lapp als der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags CDU mit den meisten Stimmen an die Stelle der ausgeschiedenen Stadtverordneten tritt und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung geworden ist.
Hinweis Rechtsmittel
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweise:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 28. Dezember 2021.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 35/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 09. Dezember 2021.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026
für Freitag, den 17. Dezember 2021, 17:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
- Eröffnung
- Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des
Wirtschaftsplans 2022 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 34/2021
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadt Naumburg, Stadtteil Elbenberg, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB amtlich bekanntgemacht.
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 25.11.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadt Naumburg, Stadtteil Elbenberg, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
II Anlass und Ziel
Die Stadt Naumburg beabsichtigt mit der Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadt Naumburg, Stadtteil Elbenberg auf Grund geänderter Planungsabsichten eine ausgewiesene Grünfläche mit der Zweckbindung Friedhof in ein Wohngebiet umzuwandeln und im restlichen Änderungsbereich des Bebauungsplans die Baufenster und die Verkehrsflächen zur inneren Erschließung zu ändern bzw. an die geänderte Planung anzupassen. Zudem ist eine geringfügige Nachverdichtung in Bezug auf die Grundflächenzahl geplant. Der zu ändernde Bereich soll in einem ersten Bauabschnitt erschlossen werden. Die als Erweiterungsfläche für den südöstlich gelegenen Friedhof vorgehaltene Fläche wird auch perspektivisch nicht für diese Nutzung benötigt, da im ST Elbenberg noch ein weiterer Friedhof zur Verfügung steht. Der Änderungsbereich des Bebauungsplans soll als erster Bauabschnitt des Gesamtplans umgesetzt werden.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, Stadt Naumburg, Stadtteil Elbenberg dient als Maßnahme der Innenentwicklung und soll deshalb als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.
III Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Der ca. 1,07 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 77 (teilw.), 81/1 (teilw.), 144/1 (teilw.), 251/1, 252/1, 252/2, 256, 451/251, 481/256, 632/351 und 633/258 von Flur 3 der Gemarkung Elbenberg.
Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2/7 „Am Heckenrain“, genordet, ohne Maßstab.
Naumburg, den 03. Dezember 2021
Der Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 33/2021
Hiermit wird der Aufstellungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung zur
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Stadt Naumburg, Kernstadt, Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB amtlich bekanntgemacht.
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 25.11.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Stadt Naumburg, Kernstadt, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
II Anlass und Ziel
Die Stadt Naumburg beabsichtigt mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“ auf Grund geänderter Planungsabsichten die Baufenster und die Verkehrsflächen zur inneren Erschließung im westlichen Teil des Bebauungsplans zu ändern bzw. an die geänderte Planung anzupassen. Der zu ändernde Bereich soll in einem ersten Bauabschnitt erschlossen werden.
Ein Teil der im rechtsgültigen Bebauungsplan ausgewiesenen, sehr großzügig bemessenen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ soll im Rahmen der Nachverdichtung als WA ausgewiesen werden. Ebenfalls im Rahmen der Nachverdichtung soll im Westen die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 erhöht werden.
Die 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“ dient als Maßnahme der Innenentwicklung und soll deshalb als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.
III Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Das Plangebiet der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“ befindet sich am Ostrand der Kernstadt Naumburg.
Der ca. 2 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 6/1, 7/1, 152/1 (teilw.), 47/2 (teilw.), 47/4, 48/4, 154/5 (teilw.), 35/8 (teilw.), 1/28 (teilw.), 49/51 (teilw.) und 49/62 (teilw.) von Flur 15 der Gemarkung Naumburg.
Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, genordet, ohne Maßstab
Naumburg, den 03. Dezember 2021
Der Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 32/2021
Hiermit werden folgende Satzungen amtlich bekanntgemacht:
Dritter Nachtrag zur Entwässerungssatzung (EWS)
und
Fünfter Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung (WVS)
beide ausgefertigt am 29. November 2021
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist für beide o. g. Satzung der 02. Dezember 2021.
Die vollständigen Satzungstexte finden sie hier:
Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790920, thomas.fingerling(at)naumburg(dot)eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 31/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 30. November 2021.
Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Heimarshausen
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Mittwoch, den 08. Dezember 2021, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg.
ein.
Tagesordnung
- Zaun Friedhof Heimarshausen; abschließende Festlegungen
- Standorte Spender Hundebeutel
- Ausgleichspflanzung Bäume
- Gemeinsame Nutzung DGH mit Stadtteil Züschen
- Konzept Nutzung alte Bestuhlung DGH
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sebastian Lesch
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 30/2021
Hiermit wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Jahresrechnung 2020 der Stadtwerke Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 30. November 2021.
Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Jahr 2020
1. Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 25.11.2021 gemäß § 27 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz für die Jahressrechnung 2020 folgenden Beschluss gefasst:
a) Die Jahresrechnung für das Jahr 2020, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang, wird hiermit gem. § 27 Abs. 3 EigBGes festgestellt.
b) Der Jahresgewinn 2020 in Höhe von 83.814,71 € (Abwasserentsorgung = 125.907,75 € und Verlust Wasserversorgung = 42.093,04 €) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ein eventueller Verlust nach KAG soll zunächst mit möglichen Gewinnen nach KAG verrechnet werden, verbliebene Verluste können im Zuge der Gebührenkalkulation nacherhoben werden.
c) Dem Kaufmännischen Betriebsleiter der Stadtwerke Naumburg wird für die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG geprüfte Jahresrechnung der Stadtwerke Naumburg für das Rechnungsjahr 2020 Entlastung erteilt.
2. Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers:
"Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Naumburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom
01. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020, sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Naumburg für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
- entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. mit den einschlägigen für deutsche Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Betrachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Eigenbetriebes zum 31.Dezember 2020 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und
- vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften des § 26 HesEigBGes i. V. m. § 289 HGB und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichtes geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchge¬führt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt 'Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes" unseres Bestätigungsvermerkes weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Eigenbetrieb unabhängig in Überstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Überstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresab¬schluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellun¬gen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften des Hessischen Eigenbetriebsgesetzes i. V. m. den einschlägigen deutschen für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 27 Abs. 2 HesEigBGes unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
- identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.
- gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichtes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme des Eigenbetriebes abzugeben.
- beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
- ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Eigenbetriebes zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerkes erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Eigenbetrieb seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
- beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.
- beurteilen wir den Einklang des Lageberichtes mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Eigenbetriebes.
- führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststeilungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Kassel, 01. Juni 2021
Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Siegel
(Dipl.-Volksw. Rainer Reuhl) (Dipl.-Kfm. Sascha Gönnheimer)
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer
3. Öffentliche Auslegung
Die Jahresrechnung mit Erläuterungsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020 liegt gemäß
§ 27 Abs. 4 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) zur Einsichtnahme vom 01. Dezember 2021 bis zum 10. Dezember 2021 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprechstunden öffentlich aus.
Naumburg, den 29.11.2021
Stadtwerke Naumburg
gez.
Björn Horn
Kfm. Betriebsleiter
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 29/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 15. November 2021.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 25. November 2021, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Teil A (Ohne Beratung)
- Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)Teil B
Beratung und Beschlussfassung über - die Ehrung ausgeschiedener Mandatsträger
- den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke Naumburg
- die Neufassung des Vertrags zum Betrieb der Kindertagesstätte St. Vinzenz Naumburg
- den 3. Nachtrag zur Entwässerungssatzung der Stadt Naumburg
- den 5. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Naumburg
- die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. II/7 „Am Heckenrain 1. Änderung“ (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
- die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Naumburg Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge 2. Änderung“
- den Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung von Hochwasserschutzmaßnahmen
- den Antrag der Stadtverordneten Hoffmann zur Beantragung von Fließkarten
- den Antrag der Stadtverordneten Hoffmann zur Durchführung einer Bürger*innenfragestunde
- den Erlass von Forderungen (voraussichtlich nicht-öffentlich)
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Haupt- und Finanzausschuss
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Mittwoch, den 24. November 2021, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
- die Ehrung ausgeschiedener Mandatsträger
- den Jahresabschluss 2020 des Eigenbetriebs Stadtwerke Naumburg
- die Neufassung des Vertrags zum Betrieb der Kindertagesstätte St. Vinzenz Naumburg
- den 3. Nachtrag zur Entwässerungssatzung der Stadt Naumburg
- den 5. Nachtrag zur Wasserversorgungssatzung der Stadt Naumburg
- die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. II/7 „Am Heckenrain 1. Änderung“ (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
- die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Naumburg Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge 2. Änderung“
- den Antrag der SPD-Fraktion zur Prüfung von Hochwasserschutzmaßnahmen
- den Antrag der Stadtverordneten Hoffmann zur Beantragung von Fließkarten
- den Antrag der Stadtverordneten Hoffmann zur Durchführung einer Bürger*innenfragestunde
- den Erlass von Forderungen (voraussichtlich nicht-öffentlich)
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 28/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 28. Oktober 2021.
Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Donnerstag, den 18. November 2021, 19:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg.
ein.
Tagesordnung
- Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“
Gäste: Frau Ruffini von der Demografieagentur des Landkreises Kassel und Vereinsvertreter/innen - Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 27/2021
Bebauungsplan Nr. I/1 - 35. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.09.2021 den Beschluss zur 35. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 16.07.2021 (BGBl. I S. 2939), wird die folgende Planung öffentlich ausgelegt.
Ziel und Zweck der Planung
Die 35. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 umfasst die Teilflächen A und B. Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs der Teilfläche A umfasst eine Fläche, die als öffentliche Grünfläche festgesetzt wurde sowie das ursprüngliche Flurstück 171/1 (Mühlengraben). Auf der Fläche war ursprünglich einen Parkplatzanlage für das gegenüber liegende Freibad vorgesehen. Da die Anlage an anderer Stelle realisiert wurde, soll das Flurstück 44/5 in eine Allgemeine Wohngebietsfläche umgewandelt werden. Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs der Teilfläche B umfasst eine Fläche, die als Dorfgebiet festgesetzt wurde. Um eine rückwärtige Bebauung zu ermöglichen, soll die für die Flurstücke 102, 97/1 und 94/3 festgesetzte Baugrenze nach Norden verlagert werden.
Zur Umsetzung des Planungsziels bedarf es einer Überplanung des Bebauungsplanes Nr. I/1, der im Jahr 1970 von der damals selbständigen Stadt Naumburg erstellt wurde.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Teilfläche A
Die 729 m² große Teilgebietsfläche befindet sich in der Gemarkung Naumburg und umfasst das in der Flur 29 liegende Flurstück 44/5. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch den Krebsbach, im Osten und Süden durch die vorhandene Bebauung sowie im Westen durch den Dr.-Höfling-Weg.
Teilfläche B
Die 2.854 m² große Teilgebietsfläche befindet sich in der Gemarkung Naumburg und umfasst die in der Flur 29 liegenden Flurstücke 102, 97/1 und 94/3. Die Fläche wird begrenzt, im Süden durch die Gemeindestraße Kronbergweg und ansonsten durch die vorhandene Bebauung.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 09.09.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. I/1 – 35. Änderung“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die 35. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 mit Begründung in der Zeit vom 15.10.2021 bis einschließlich 15.11.2021 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, II. Stock, Zimmer 20, während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr
montags und dienstags 14.00 – 15.30 Uhr und
donnerstags 15.00 – 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (II. Stock, Zimmer 20), während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Gem. § 4 a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraums zusätzlich auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg (www.naumburg.eu.) eingestellt und über das zentrale Internet-Portal „Bauleitplanungsportal“ des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de zugänglich sind.
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wendet die Stadt Naumburg das Verfahren gem. § 13 BauGB an. Die Durchführung erfolgt im beschleunigten Verfahren. Entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 2 BauGB einem Dritten (privaten Planungsbüro) übertragen wurde.
Naumburg, den 06.10.2021
Der Magistrat der Stadt Naumburg
Stefan Hable, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 26/2021
Bundestageswahl am 26. September 2021
Anliegend wird die Wahlbekanntmachung für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 amtlich bekanntgemacht
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 08. September 2021.
Der Magistrat der Stadt Naumburg
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 27. August 2021.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 09. September 2021, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
- Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
- die Wahl von Mitgliedern der Kinder- und Jugendkommission
- die gemeinsame Beschaffung von Atemschutzgeräten
- die Erhebung von Kita-Gebühren
- die Planung des Ausbaus barrierefreier Bushaltestellen
- die Änderung des Bebauungsplans Nr. I/1 der Stadt Naumburg; 35. Änderung für die Bereiche „Dr. Höfling Weg“ und „Kronbergweg“ (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
- die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Naumburg Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“ in Altendorf und die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Naumburg Nr. III, 5 „Auf der keinen Hardt“, 2. Änderung
- die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Naumburg Nr. II/7 „Am Heckenrain 1. Änderung“ und die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Naumburg Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge 2. Änderung“
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Haupt- und Finanzausschuss
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Mittwoch, den 08. September 2021, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
- die Wahl von Mitgliedern der Kinder- und Jugendkommission
- die gemeinsame Beschaffung von Atemschutzgeräten
- die Erhebung von Kita-Gebühren
- die Planung des Ausbaus barrierefreier Bushaltestellen
- die Änderung des Bebauungsplans Nr. I/1 der Stadt Naumburg; 35. Änderung für die Bereiche „Dr. Höfling Weg“ und „Kronbergweg“ (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
- die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Naumburg Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“ in Altendorf und die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Naumburg Nr. III, 5 „Auf der keinen Hardt“, 2. Änderung
- die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Naumburg Nr. II/7 „Am Heckenrain 1. Änderung“ und die Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Naumburg Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge 2. Änderung“
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
Ortsbeirat Altenstädt
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Mittwoch, den 01. September 2021, 19:00 Uhr
ein. Treffpunkt ist an der
Bushaltestelle Mitte
Höhe Haus Kasseler Straße 4, Altenstädt
Im Anschluss wird die Sitzung im
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg.
fortgesetzt.
Tagesordnung
- B-Plan Entwurf Naschgarten
- Planung Bushaltestelle Mitte
- Friedhof; Gestaltung des neuen Urnengrabfelds
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
Ortsbeirat Elbenberg;
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für
Donnerstag, den 02. September 2021, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Mitteilungen und Anfragen
- B-Plan Entwurf Heckenrain
- Planung Umbau Bushaltestelle Mitte
- ADAC-Rallye 2021
- Innerörtliches Parken von LKW´s
- Friedhöfe; Gestaltung des neuen Urnen-Grabfelds
- Anbringung eines Spiegels an der Ausfahrt Bergstraße 47 und 49
- Sanierung Gehweg Jahnstraße
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Altendorf
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Donnerstag, den 02. September 2021, 20:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- B-Plan Entwurf Lohweg (Stavo-Vorlage folgt)
- Friedhof; Gestaltung des neuen Urnengrabfelds
- Nutzung des ehemaligen Jugendraums
- Gestaltung Gelber Garten (Sonnenschutz)
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michaela Viereckt
Ortsvorsteherin
Ortsbeirat Naumburg
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Dienstag, den 07. September 2021, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes Naumburg
Hattenhäuser Weg 10-12, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Änderung des Bebauungsplans Nr. I/1 der Stadt Naumburg; 35. Änderung für die Bereiche „Dr. Höfling Weg“ und „Kronbergweg“ (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
- Aufstellung des Bebauungsplans der Stadt Naumburg Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge 2. Änderung“
- Planung des Ausbaus barrierefreier Bushaltestellen
- Errichtung eines Trekkingplatzes im Brederich durch den Naturpark Habichtswald
- Gestaltung des Platzes nach Abriss des Hauses An der Mauer 12
Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Jacobi
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 25/2021
Nachstehend wird der Öffentliche Hinweis zu Übermittlungs- und Auskunftssperren gemäß dem Bundesmeldegesetz (BMG) amtlich bekannt gemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 12. August 2021.
Öffentlicher Hinweis
Die Meldebehörde hat einmal jährlich die Einwohner gemäß Bundesmeldegesetz (BMG) über die Möglichkeit der Eintragung von Übermittlungs- und Auskunftssperren nach diesem Gesetz zu unterrichten.
Jede Person, die ordnungsgemäß mit ihrem Hauptwohnsitz in der Stadt Naumburg gemeldet ist, hat die Möglichkeit, eine Übermittlungs- oder Auskunftssperre für das Einwohnermelderegister zu beantragen.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen Übermittlungssperren und Auskunftssperren.
a) Übermittlungssperren
Bei einer Übermittlungssperre kann jede Einwohnerin und jeder Einwohner auf einen schriftlichen Antrag hin formlos und ohne Angabe von Gründen der Weitergabe seiner Daten widersprechen. Die eingetragene Übermittlungssperre hat so lange Bestand im Melderegister, bis sie widerrufen wird.
Auf Verlangen können jederzeit folgende Übermittlungssperren eingetragen werden:
1. Religionsgesellschaften
(§ 42 Abs. 3 S. 2 BMG)
Betroffene Familienangehörige (Ehegatte, Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder), die nicht derselben öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft des anderen Familienmitgliedes oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, können verlangen, dass ihre Daten nicht der Religionsgemeinschaft übermittelt werden, der das andere Familienmitglied angehört.
Die Sperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft übermittelt werden.
2. Parteien/Wählergruppen
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 1 BMG)
Der Einwohner hat das Recht der Weitergabe seiner Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene zu widersprechen.
3. Alters-/Ehejubiläen
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 2 BMG)
Der Betroffene hat das Recht der Weitergabe seiner Daten aus Anlass seines Alters- oder Ehejubiläums an Mitglieder gewählter, staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften (Mandatsträger), Presse und Rundfunk zu widersprechen.
4. Adressbuchverlage
(§ 50 Abs. 5 in Verbindung mit Abs. 3 BMG)
Adressbuchverlagen darf Auskunft über Namen, akademische Grade und Anschriften volljähriger Einwohner erteilt werden. Betroffene haben das Recht der Weitergabe ihrer Daten an Adressbuchverlage zu widersprechen.
5. Wehrverwaltung
(§ 36 BMG)
Es erfolgt eine Datenübermittlung nach § 58 Wehrpflichtgesetz von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden, an das Bundesamt für Wehrverwaltung (BAWV), Widerspruchsrecht nach § 36 Abs. 2 Bundesmeldegesetz (BMG). Die Betroffenen haben das Recht dieser Übermittlung zu widersprechen.
b) Auskunftssperren
Die Auskunftssperre (nach § 51 Abs. 1 BMG) wird auf Antrag eingetragen, wenn die betroffene Person glaubhaft macht, dass Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass durch eine Melderegisterauskunft ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Die Beantragung einer solchen Sperre ist in der Regel nur bei Bezug einer neuen Wohnung sinnvoll. Der Antrag auf Auskunftssperre muss besonders begründet sein, evtl. können Nachweise seitens der Meldebehörde gefordert werden. Vor Eintragung der Auskunftssperre muss der Antrag seitens der Meldebehörde genehmigt werden.
Mit Eintragung der Auskunftssperre dürfen Melderegisterauskünfte nicht mehr erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt nicht gegenüber Behörden und kann auch gegenüber Privatpersonen aufgehoben werden, wenn beispielsweise ein Gläubiger die Anschrift eines Schuldners benötigt, um seine Forderungen zu realisieren.
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet, kann aber verlängert werden.
Gesetzlich vorgeschriebene Sperren wie die Auskunftssperren nach § 51 Abs. 5 BMG
i. V. m. § 1758 BGB und § 51 Abs. 5 BMG i. V. m. § 63 PersStG werden von Amts wegen (kraft Gesetzes) von der Meldebehörde eingetragen. Für diese möglichen Fälle bedarf es keinen Antrag. Danach sind Melderegisterauskünfte unzulässig bei:
- Bestehen eines Adoptionspflegeschaftsverhältnisses (§ 1758 Bürgerliches Gesetzbuch)
- Adoptierten Kindern sowie Vornamensänderungen nach dem Transsexuellengesetz nach § 63 Personenstandsgesetz
Grundsätzlich sind Übermittlungs- und Auskunftssperren, sofern sie nicht kraft Gesetz eingetragen sind, bei Wegzügen bzw. Anmeldungen in anderen Gemeinden oder Städten neu zu beantragen. Für die Beantragung von Auskunftssperren und Übermittlungssperren hält das Bürgerbüro Vordrucke bereit. Die Antragsstellung kann auch formlos schriftlich vorgenommen werden.
Sowohl die Übermittlungssperre als auch die Auskunftssperre sind gebührenfrei.
Zuständig für die Eintragung der genannten Sperren ist der
Magistrat der Stadt Naumburg
Bürgerbüro
Burgstraße 15
34311 Naumburg
Telefon 05625 / 790922
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 24/2021
Bundestageswahl am 26. September 2021
Anliegend wird die Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 amtlich bekanntgemacht
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 06. August 2021.
Der Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 23/2021
34. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 01.07.2021 die 34. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 als Satzung beschlossen.
Ziel der Planung
Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs der 34. Änderung ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Für die Flurstücke 34/1, 35 und 36 wurde eine überbaubare Fläche im nordwestlichen Bereich der Flurstücke festgesetzt. Die überbaubare Fläche soll aufgehoben und in die südöstlichen Grundstücksbereiche verschoben werden. Zur Umsetzung des Planungsziels bedarf es einer Überplanung des eines älteren Bebauungsplanes, der im Jahr 1970 von der damals selbstständigen Stadt Naumburg erstellt wurde.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Naumburg und umfasst die in der Flur 18 liegenden Flurstücke 34/1, 35, 36 und 37 (tlw.). Die Fläche wird begrenzt, im Nordwesten durch den Mühlenweg, im Südwesten durch den Kiefernweg und ansonsten durch die vorhandene Bebauung.
Hinweise
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Naumburg ortsüblich bekannt gemacht.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802), tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann während der Dienststunden
montags bis freitags 08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags 14:00 – 15:30 Uhr und
donnerstags 15:00 – 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, II. Stock, Zimmer 20 von Jedermann eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Naumburg, den 13.07.2021
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 22/2021
Hiermit wird folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:
2. Änderung der Stellplatzsatzung
der Stadt Naumburg
ausgefertigt am 08. Juli 2021.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist für die o. g. Satzung ist der 12. Juli 2021.
Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790920, thomas.fingerling(at)naumburg(dot)eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 21/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 08. Juli 2021.
Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Dienstag, den 20. Juli 2021, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes Naumburg
Hattenhäuser Weg 10-12, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Verkehrssituation Auf dem Lehgen
- Ausflugsziele in Naumburg
- Verkehrsberuhigung Elbener Pfad
- Radwegeanbindung Naumburg
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Jacobi
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 20/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 29. Juni 2021.
Bitte die Hinweise zu den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie am Ende dieser Bekanntmachung beachten.
Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2021 – 2026
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Montag, den 05. Juli 2021, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Bestuhlung DGH Heimarshausen
- Zaun Friedhof Heimarshausen
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sebastian Lesch
Ortsvorsteher
Hinweise / Sitzungsbedingungen aufgrund der
Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen
- Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen Hausstandes, einzuhalten.
- Während der gesamten Sitzung ist ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder medizinische Maske) zu tragen.
- Die Anzahl der Besucher der öffentlichen Sitzung ist durch die Abstandsregeln begrenzt. Es wird daher um eine vorherige Anmeldung per Mail (verwaltung(at)naumburg(dot)eu) oder per Telefon (05625 7909-11) gebeten. Die Anmeldung soll bis zum Sitzungstag 10:00 Uhr erfolgt sein. Es erfolgt eine Mitteilung, ob ein Platz zur Verfügung steht.
- Persönliche Nahkontakte sind zu vermeiden (wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen etc. zur Begrüßung).
- Die inzwischen bekannten Regeln zur Hygiene (Händewaschen, Hust- und Niesetikette) sollen eingehalten werden.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 19/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 19. Juni 2021.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 01. Juli 2021, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
- Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
- die Wahl eines Mitglied des Personalrats in die Betriebskommission Stadtwerke
- die Wahl von Mitgliedern in die Friedhofskommission
- die Besetzung des Ortsgerichts Naumburg
- die Erweiterung der Arbeitsgemeinschaft Habichtswaldsteig
- die 2. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Naumburg
- die Erhebung von Kita-Gebühren
- den Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr
- den Satzungsbeschluss zur 34. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/1 der Stadt Naumburg; Bereich Mühlenweg / Kiefernweg
- die Aufstellung eines Bebauungsplans (Abrundungssatzung) „Im Semmetfelde II“
- den Antrag „Bildung eines Ausschusses“ (SPD-Fraktion)
- den Antrag „Kostenlose Nutzung der Naumburger Freibäder durch aktive Mitglieder der DRK-Bereitschaft Naumburg“ (CDU-Fraktion)
- den Antrag „Vermietungen der Stadt Naumburg“ (Stadtverordnete Hoffmann)
- den Antrag „Anbringung von Schildern“ (Stadtverordnete Hoffmann)
- den Antrag „Kommunale/r Behindertenbeauftragte/r“ (FWG Fraktion)
- die Behandlung von Forderungen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Haupt- und Finanzausschuss
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Mittwoch, den 30. Juni 2021, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, Naumburg - Elbenberg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
- die Wahl der oder des Vorsitzenden des Ausschusses
- die Wahl der oder des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses
- die Wahl einer Schriftführerin/eines Schriftführers des Ausschusses
- die Wahl eines Mitglied des Personalrats in die Betriebskommission Stadtwerke
- die Wahl von Mitgliedern in die Friedhofskommission
- die Besetzung des Ortsgerichts Naumburg
- die Erweiterung der Arbeitsgemeinschaft Habichtswaldsteig
- die 2. Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Naumburg
- die Erhebung von Kita-Gebühren
- den Bedarfs- und Entwicklungsplan der Freiwilligen Feuerwehr
- den Satzungsbeschluss zur 34. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/1 der Stadt Naumburg; Bereich Mühlenweg / Kiefernweg
- die Aufstellung eines Bebauungsplans (Abrundungssatzung) „Im Semmetfelde II“
- den Antrag „Bildung eines Ausschusses“ (SPD-Fraktion)
- den Antrag „Kostenlose Nutzung der Naumburger Freibäder durch aktive Mitglieder der DRK-Bereitschaft Naumburg“ (CDU-Fraktion)
- den Antrag „Vermietungen der Stadt Naumburg“ (Stadtverordnete Hoffmann)
- den Antrag „Anbringung von Schildern“ (Stadtverordnete Hoffmann)
- den Antrag „Kommunale/r Behindertenbeauftragte/r“ (FWG Fraktion)
- die Behandlung von Forderungen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 18/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 15. Juni 20221
Bitte die Hinweise zu den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie am Ende dieser Bekanntmachung beachten.
Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Montag, den 21. Juni 2021, 20:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Aufstellung des Bebauungsplans (Abrundungssatzung) „Im Semmetfelde II“ (Vorlage Stadtverordnetenversammlung)
- SPD-Antrag Bauplätze
- Hundetoiletten im Dorfgebiet (u. a. Grillhütte)
- Planung Bushaltestelle Mitte
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
Hinweise / Sitzungsbedingungen aufgrund der
Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen
- Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen Hausstandes, einzuhalten.
- Während der gesamten Sitzung ist ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder medizinische Maske) zu tragen.
- Die Anzahl der Besucher der öffentlichen Sitzung ist durch die Abstandsregeln begrenzt. Es wird daher um eine vorherige Anmeldung per Mail (verwaltung(at)naumburg(dot)eu) oder per Telefon (05625 7909-11) gebeten. Die Anmeldung soll bis zum Sitzungstag 10:00 Uhr erfolgt sein. Es erfolgt eine Mitteilung, ob ein Platz zur Verfügung steht.
- Persönliche Nahkontakte sind zu vermeiden (wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen etc. zur Begrüßung).
- Die inzwischen bekannten Regeln zur Hygiene (Händewaschen, Hust- und Niesetikette) sollen eingehalten werden.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 17/2021
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Naumburg; Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Ortsbeirat Naumburg
Aufgrund seiner Verzichtserklärung habe ich festgestellt, dass Herr Martin Roth, der über den Wahlvorschlag „Christlich Demokratische Union Deutschlands“ (CDU) in den Ortsbeirat Naumburg gewählt wurde, aus dem Ortsbeirat ausgeschieden ist. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags CDU mit den meisten Stimmen, Herr Berthold Jacobi, hat auf die Möglichkeit des Nachrückens verzichtet.
Daher habe ich am 07. Mai 2021 festgestellt, dass Herr Ingo Armbrust als der nächste danach noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags CDU mit den meisten Stimmen an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds tritt und Mitglied des Ortsbeirats Naumburg geworden ist.
Hinweis Rechtsmittel
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweise:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 08. Mai 2021.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 16/2021
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Naumburg nach § 26 des Kommunalwahlgesetzes (KWG)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 29. April 2021 in getrennten Beschlüssen sowohl die Wahl zu Stadtverordnetenversammlung als auch die Wahlen zu den Ortsbeiräten Naumburg, Elbenberg, Altenstädt, Heimarshausen und Altendorf für gültig erklärt. Diese Beschlüsse werden hiermit bekanntgemacht.
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 15/2021
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Naumburg; Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern Stadtverordnetenversammlung
Aufgrund ihrer Verzichtserklärungen habe ich am 29. April 2021 festgestellt, dass Herr Udo Umbach, der über den Wahlvorschlag Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde, und die Herren Wolfgang Sprenger und Thomas Hocke, die über den Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurden, aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden sind.
Ferner habe ich am gleichen Tag festgestellt, dass Herr Pascal Simshäuser als der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags SPD und die Herren Markus Zuschlag und Rolf Richard als die beiden nächsten noch nicht berufenen Bewerber des Wahlvorschlags CDU mit den meisten Stimmen an die Stelle der ausgeschiedenen Mitglieder treten und Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung geworden sind.
Hinweis Rechtsmittel
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweise:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 03. Mai 2021.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 14/2021
Jahresabschlüsse der Stadt Naumburg für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019
Anliegend wird je ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Jahresabschluss 2017, 2018 und 2019 amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 21. April 2021.
a) Haushaltsjahr 2017
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 28. Januar 2021 gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Entlastung des Magistrates der Stadt Naumburg für die Haushaltsrechnung 2017 folgenden Beschluss gefasst:
a) Die Jahresrechnung für das Jahr 2017, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, dem Rechenschaftsbericht und dem Anhang, wird hiermit gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschlossen.
b) Der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 231.289,47 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c) Dem Magistrat der Stadt Naumburg wird für die durch die Revision des Landkreises Kassel geprüfte Jahresrechnung der Stadt Naumburg für das Rechnungsjahr 2017 Entlastung erteilt.
b) Haushaltsjahr 2018
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 28. Januar 2021 gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Entlastung des Magistrates der Stadt Naumburg für die Haushaltsrechnung 2018 folgenden Beschluss gefasst:
d) Die Jahresrechnung für das Jahr 2018, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, dem Rechenschaftsbericht und dem Anhang, wird hiermit gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschlossen.
e) Der Jahresüberschuss 2018 in Höhe von 490.926,61 € wird der Rücklage zugeführt.
f) Dem Magistrat der Stadt Naumburg wird für die durch die Revision des Landkreises Kassel geprüfte Jahresrechnung der Stadt Naumburg für das Rechnungsjahr 2018 Entlastung erteilt.
c) Haushaltsjahr 2019
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 28. Januar 2021 gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Entlastung des Magistrates der Stadt Naumburg für die Haushaltsrechnung 2019 folgenden Beschluss gefasst:
g) Die Jahresrechnung für das Jahr 2019, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, dem Rechenschaftsbericht und dem Anhang, wird hiermit gemäß § 114 Abs. 1 HGO beschlossen.
h) Der Jahresfehlbetrag 2019 in Höhe von 177.996,93 € wird durch die aus Überschüssen gebildete Rücklage ausgeglichen.
i) Dem Magistrat der Stadt Naumburg wird für die durch die Revision des Landkreises Kassel geprüfte Jahresrechnung der Stadt Naumburg für das Rechnungsjahr 2019 Entlastung erteilt.
Öffentliche Auslegung
Die Jahresrechnung mit Anhang und Rechenschaftsbericht für die Haushaltsjahre 2017, 2018 und 2019 liegen gemäß § 114 Abs. 2 HGO zur Einsichtnahme vom 22. April 2021 bis zum 30. April 2021 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprechstunden öffentlich aus.
Naumburg, den 21. April 2021
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 13/2021
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Naumburg; Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Ortsbeirat Elbenberg
Aufgrund seiner Verzichtserklärung habe ich festgestellt, dass Herr Thomas Neuhaus, der über den Wahlvorschlag „Freie Wählergemeinschaft“ (FWG) in den Ortsbeirat Elbenberg gewählt wurde, aus dem Ortsbeirat ausgeschieden ist. Der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags FWG mit den meisten Stimmen, Herr Mike Maier, hat auf die Möglichkeit des Nachrückens verzichtet.
Daher habe ich am 20. April 2021 festgestellt, dass Frau Kerstin Kranz als die nächste danach noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags FWG mit den meisten Stimmen an die Stelle des ausgeschiedenen Mitglieds tritt und Mitglied des Ortsbeirats Elbenberg geworden ist.
Hinweis Rechtsmittel
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweise:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 21. April 2021.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 12/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 20. April 2021.
Bitte die Hinweise zu den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie am Ende dieser Bekanntmachung beachten.
Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026
Hiermit lade ich zur öffentlichen Konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Dienstag, den 04. Mai 2021, 19:30 Uhr
in das
Haus des Gastes Naumburg
Hattenhäuser Weg 10-12, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers
- Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers
- Benennung eines Vertreters des Stadtteils für die Friedhofskommission
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Gerhard Paczkowski
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Elbenberg; Wahlzeit 2021 – 2026
Hiermit lade ich zur öffentlichen Konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für
Dienstag, den 04. Mai 2021, 19:30 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers
- Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers
- Benennung eines Vertreters des Stadtteils für die Friedhofskommission
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Hiermit lade ich zur öffentlichen Konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Mittwoch, den 05. Mai 2021, 20:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers
- Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers
- Benennung eines Vertreters des Stadtteils für die Friedhofskommission
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026
Hiermit lade ich zur öffentlichen Konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Mittwoch, den 05. Mai 2021, 20:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers
- Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers
- Benennung eines Vertreters des Stadtteils für die Friedhofskommission
- Sperrung von Feld- und Wirtschaftswegen
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Hardy Griesel
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Heimarshausen; Wahlzeit 2021 – 2026
Hiermit lade ich zur öffentlichen Konstituierenden Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Donnerstag, den 06. Mai 2021, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der Ortsvorsteherin / des Ortsvorstehers
- Wahl der stellvertretenden Ortsvorsteherin / des stellvertretenden Ortsvorstehers
- Benennung eines Vertreters des Stadtteils für die Friedhofskommission
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Helmut Pfennig
Ortsvorsteher
Für alle Sitzungen gelten die
Hinweise / Sitzungsbedingungen aufgrund der
Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen
- Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen Hausstandes, einzuhalten.
- Während der gesamten Sitzung ist ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder medizinische Maske) zu tragen.
- Die Anzahl der Besucher der öffentlichen Sitzung ist durch die Abstandsregeln begrenzt. Es wird daher um eine vorherige Anmeldung per Mail (verwaltung(at)naumburg(dot)eu) oder per Telefon (05625 7909-11) gebeten. Die Anmeldung soll bis zum Sitzungstag 10:00 Uhr erfolgt sein. Es erfolgt eine Mitteilung, ob ein Platz zur Verfügung steht.
- Persönliche Nahkontakte sind zu vermeiden (wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen etc. zur Begrüßung).
- Die inzwischen bekannten Regeln zur Hygiene (Händewaschen, Hust- und Niesetikette) sollen eingehalten werden.
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 16. April 2021.
Bitte die Hinweise zu den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie am Ende dieser Bekanntmachung beachten.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 11/2021
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zur Konstituierenden Sitzung
Hiermit lade ich zur öffentlichen Konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 29. April 2021, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Eröffnung der Sitzung durch Herrn Bürgermeister Stefan Hable
- Feststellung des an Jahren ältesten Mitglieds der Stadtverordnetenversammlung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Wahl der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
- Wahl von zwei stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
- Festlegung der Reihenfolge der Vertretung der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
- Wahl einer Schriftführerin oder eines Schriftführers sowie einer stellvertretenden Schriftführerin oder eines stellvertretenden Schriftführers
- Entscheidung über Einsprüche nach § 25 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) und über die Gültigkeit der Wahl nach § 26 KWG für folgende Wahlen:
a) Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg
b) Wahl des Ortsbeirats Naumburg
c) Wahl des Ortsbeirats Elbenberg
d) Wahl des Ortsbeirats Altenstädt
e) Wahl des Ortsbeirats Heimarshausen
f) Wahl des Ortsbeirats Altendorf - Festlegung der Zahl der Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses
- Wahl der Ausschussmitglieder des Haupt- und Finanzausschusses oder Beschluss über die Besetzung des Ausschusses im Benennungsverfahren
- Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Stadträtinnen und Stadträte
- Wahl von fünf Vertreterinnen und Vertretern sowie fünf Stellvertreterinnen und Stellvertretern in die Betriebskommission des Eigenbetriebs Stadtwerke Naumburg
- Wahl einer Vertreterin oder eines Vertreters sowie einer Stellvertreterin oder eines Stellvertreters in die Verbandsversammlung des Kommunalen Gebietsrechenzentrums Hessen (ekom21 – KGRZ Hessen)
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Hinweise / Sitzungsbedingungen aufgrund der
Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen
- Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen Hausstandes, einzuhalten.
- Während der gesamten Sitzung ist ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder medizinische Maske) zu tragen.
- Die Anzahl der Besucher der öffentlichen Sitzung ist durch die Abstandsregeln begrenzt. Es wird daher um eine vorherige Anmeldung per Mail (verwaltung(at)naumburg(dot)eu) oder per Telefon (05625 7909-11) gebeten. Die Anmeldung soll bis zum Sitzungstag 10:00 Uhr erfolgt sein. Es erfolgt eine Mitteilung, ob ein Platz zur Verfügung steht.
- Persönliche Nahkontakte sind zu vermeiden (wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen etc. zur Begrüßung).
- Die inzwischen bekannten Regeln zur Hygiene (Händewaschen, Hust- und Niesetikette) sollen eingehalten werden.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 10/2021
Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2021
Hiermit wird die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich der kommunalaufsichtlichen Genehmigung, amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 09. April 2021.
Den vollständigen Text der Haushaltssatzung und der Genehmigung finden sie hier:
Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus ist die Öffentliche Auslegung nach § 97 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung derzeit nicht möglich. Sie können den vollständigen Haushalt aber jederzeit unter diesem Link (https://primary.ikvs.de/sj/Produkthaushalt.xhtml?kid=185b19c519c518qq18qq185b185b18cg1bb318ce18cg1bb318ce185b185b18qk18qk19bt19bt185b&jahr=2021&typ=18xt18xr18xp) abrufbar, dazu bitte die Schaltfläche „Haushalt 2021“ rechts oben auf der Webseite anklicken.
Bei Fragen steht Ihnen Herr Björn Horn während der Erreichbarkeitszeiten telefonisch oder per Mail zur Verfügung (05625/790930, bjoern.horn(at)naumburg(dot)eu ).
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 09/2021
Bauleitplanung der Stadt Naumburg
1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf und Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“, Gemarkung Altendorf
I Anlass und Ziel
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 01.10.2020 die Aufstellung der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf und den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ beschlossen.
Die Stadt Naumburg beabsichtigt, zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung beizutragen und verfolgt das Ziel, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. V/2 „Freiflächen-photovoltaik Altendorf“ in der Gemarkung Altendorf auf einer Fläche von ca. 8 ha die Nutzung für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Die Fläche wird momentan landwirtschaftlich genutzt.
Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Naumburg ist der geplante Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes als ‚Fläche für die Landwirtschaft‘ dargestellt. Die Erschließung des Geltungsbereiches ist über bestehende Wirtschaftswege gesichert. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren geändert werden.
II Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in ihrer Sitzung am 01.10.2020 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB für die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf und den Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ beschlossen. Die Vorentwürfe zur o. g. Bauleitplanung können gemäß § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) in der Zeit vom 09.04.2021 bis einschließlich 10.05.2021 auf der Internetseite der Stadt Naumburg eingesehen und heruntergeladen werden.
Während dieser Zeit kann sich jeder über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich bei der Stadt Naumburg, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg oder in elektronischer Form an verwaltung(at)naumburg(dot)eu vorbringen.
Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 PlanSiG ausgeschlossen. Die Auslegung der Planunterlagen in Papierform in der Stadt Naumburg, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der allgemeinen Dienststunden erfolgt lediglich als ein die Veröffentlichung im Internet ergänzendes Informationsangebot (§ 3 Abs. 2 PlanSiG). Die Einsichtnahme ist daher zu den allgemeinen Dienststunden nur nach vorheriger Terminvereinbarung mit Herrn Teufel (Tel. 05625 790940; E-Mail: horst.teufel(at)naumburg(dot)eu) möglich.
Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 08/2021
Ergebnis der allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Naumburg
Anliegend werden die Ergebnisse der allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 amtlich bekanntgemacht.
Bekanntgemacht werden dabei die Ergebnisse der
und zusammengefasst für die Wahlen zu
b) den fünf Ortsbeiräten
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 23. März 2021.
Die Ergebnisse der allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 hängen im Foyer des Rathauses, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Wahlleiter der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 07/2021
Hiermit wird folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:
4. Nachtrag zur
Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen
der Stadt Naumburg
ausgefertigt am 09. März 2021
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist für die o. g. Satzung ist der 11. März 2021.
Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790920, thomas.fingerling(at)naumburg(dot)eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 06/2021
Bebauungsplan Nr. I/1 - 34. Änderung
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 25.02.2021 den Beschluss zur 34. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 08.08.2020 (BGBl. I S. 1728), wird die folgende Planung öffentlich ausgelegt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs der 34. Änderung ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Für die Flurstücke 34/1, 35 und 36 wurde eine überbaubare Fläche im nordwestlichen Bereich der Flurstücke festgesetzt. Die überbaubare Fläche soll aufgehoben und in die südöstlichen Grundstücksbereiche verschoben werden. Zur Umsetzung des Planungsziels bedarf es einer Überplanung des eines älteren Bebauungsplanes, der im Jahr 1970 von der damals selbständigen Stadt Naumburg erstellt wurde.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Naumburg und umfasst die in der Flur 18 liegenden Flurstücke 34/1, 35, 36 und 37 (tlw.). Die Fläche wird begrenzt, im Nordwesten durch den Mühlenweg, im Südwesten durch den Kiefernweg und ansonsten durch die vorhandene Bebauung.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 25.02.2021 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. I/1 – 34. Änderung“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die 34. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 mit Begründung in der Zeit vom 22.03.2021 bis einschließlich 23.04.2021 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Erdgeschoss, Zimmer 4a, während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr
montags und dienstags 14.00 – 15.30 Uhr und
donnerstags 15.00 – 18.00 Uhr
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der öffentlichen Auslegung findet gleichzeitig die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB statt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (II. Stock, Zimmer 20), während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Gem. § 4 a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraums zusätzlich auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg (www.naumburg.eu.) eingestellt und über das zentrale Internet-Portal „Bauleitplanungsportal“ des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de zugänglich sind.
Da durch die Änderung des Bebauungsplanes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wendet die Stadt Naumburg das Verfahren gem. § 13 BauGB an. Die Durchführung erfolgt im beschleunigten Verfahren. Entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 2 BauGB einem Dritten (privaten Planungsbüro) übertragen wurde.
Naumburg, den 03.03.2021
Der Magistrat der Stadt Naumburg
Stefan Hable, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 05/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 11. Februar 2021.
Bitte die Hinweise zu den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie am Ende dieser Bekanntmachung beachten.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2016 - 2021 für
Donnerstag, den 25. Februar 2021, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. die Sanierung der Hufeisenstraße und der Straße Zur Wiege sowie alle weiteren Straßenbaumaßnahmen (Antrag Stadtverordnete Hoffmann)
3. die Baulandoffensive der Stadt Naumburg
4. die Verschiebung des Stadtjubiläums
5. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des
Wirtschaftsplans 2021 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
6. die Attraktivitätssteigerung der Unteren Straße (Antrag der SPD Fraktion)
7. die Aufstellung von Verkehrsspiegeln im Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße mit den Straßen Am Kuhberg und Hattenhäuser Weg (Antrag CDU-Fraktion)
8. den 4. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und die Einstellung des Busdienstes Kita Elbenberg zum 31. Juli 2023
9. den Aufstellungsbeschluss zur 34. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/1 der Stadt Naumburg; Bereich Mühlenweg / Kiefernweg
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Haupt- und Finanzausschuss
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Mittwoch, den 24. Februar 2021, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Sanierung der Hufeisenstraße und der Straße Zur Wiege sowie alle weiteren Straßenbaumaßnahmen (Antrag Stadtverordnete Hoffmann)
2. die Baulandoffensive der Stadt Naumburg
3. die Verschiebung des Stadtjubiläums
4. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Wirtschaftsplans 2021 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
5. die Attraktivitätssteigerung der Unteren Straße (Antrag der SPD Fraktion)
6. die Aufstellung von Verkehrsspiegeln im Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße mit den Straßen Am Kuhberg und Hattenhäuser Weg (Antrag CDU-Fraktion)
7. den 4. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und die Einstellung des Busdienstes Kita Elbenberg zum 31. Juli 2023
8. den Aufstellungsbeschluss zur 34. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/1 der Stadt Naumburg; Bereich Mühlenweg / Kiefernweg
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
Ausschuss für Bau-, Forst- und Umweltfragen
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Dienstag, den 23. Februar 2021, 18:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
1.die Sanierung der Hufeisenstraße und der Straße Zur Wiege sowie alle weiteren Straßenbaumaßnahmen (Antrag Stadtverordnete Hoffmann)
2.die Baulandoffensive der Stadt Naumburg
3. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des
Wirtschaftsplans 2021 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
4. den Aufstellungsbeschluss zur 34. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/1 der Stadt Naumburg; Bereich Mühlenweg / Kiefernweg
gez.
Uwe Förster
Vorsitzender
Ausschuss für Jugend, Kultur, Soziales und Sport
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Dienstag, den 23. Februar 2021, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des
Wirtschaftsplans 2021 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
2. den 4. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und die Einstellung des Busdienstes Kita Elbenberg zum 31. Juli 2023
gez.
Heidi Völkerding
Vorsitzende
Für alle Sitzungen gelten die
Hinweise / Sitzungsbedingungen aufgrund der
Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen
- Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen Hausstandes, einzuhalten.
- Während der gesamten Sitzung ist ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder medizinische Maske) zu tragen.
- Die Anzahl der Besucher der öffentlichen Sitzung ist durch die Abstandsregeln begrenzt. Es wird daher um eine vorherige Anmeldung per Mail (verwaltung(at)naumburg(dot)eu) oder per Telefon (05625 7909-11) gebeten. Die Anmeldung soll bis zum Sitzungstag 10:00 Uhr erfolgt sein. Es erfolgt eine Mitteilung, ob ein Platz zur Verfügung steht.
- Persönliche Nahkontakte sind zu vermeiden (wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen etc. zur Begrüßung).
- Die inzwischen bekannten Regeln zur Hygiene (Händewaschen, Hust- und Niesetikette) sollen eingehalten werden.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 04/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 06. Februar 2021.
Bitte die Hinweise zu den Einschränkungen durch die Corona-Pandemie am Ende dieser Bekanntmachung beachten.
Ortsbeirat Altendorf
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Dienstag, den 16. Februar 2021, 20:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zum Antrag „Sanierung der Hufeisenstraße und der Straße Zur Wiege sowie alle weiteren Straßenbaumaßnahmen“ (Stavo-Antrag Stadtverordnete Hoffmann)
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Wirtschaftsplans 2021 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
- Stellungnahme zum 4. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und die Einstellung des Busdienstes Kita Elbenberg zum 31. Juli 2023 (Stavo-Vorlage)
- Verschiedenes
gez.
Hardy Griesel
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Heimarshausen
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Mittwoch, den 17. Februar 2021, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Wirtschaftsplans 2021 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
- Stellungnahme zum 4. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen und die Einstellung des Busdienstes Kita Elbenberg zum 31. Juli 2023 (Stavo-Vorlage)
- Verschiedenes
gez.
Helmut Pfennig
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Naumburg
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Mittwoch, den 17. Februar 2021, 19:30 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Baulandoffensive der Stadt Naumburg (Stavo-Vorlage)
- Stellungnahme zur Verschiebung des Stadtjubiläums (Stavo-Vorlage)
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Wirtschaftsplans 2021 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO (Stavo-Vorlage)
- Stellungnahme zum Antrag Attraktivitätssteigerung der Unteren Straße (SPD Fraktion) (Stavo-Vorlage)
- Stellungnahme zur Aufstellung von Verkehrsspiegeln im Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße mit den Straßen Am Kuhberg und Hattenhäuser Weg (Antrag CDU-Fraktion) (Stavo-Vorlage)
- Stellungnahme zum Aufstellungsbeschluss zur 34. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/1 der Stadt Naumburg; Bereich Mühlenweg / Kiefernweg (Stavo-Vorlage)
- Verschiedenes
gez.
Gerhard Paczkowski
Ortsvorsteher
Ortsbeirat Altenstädt
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Donnerstag, den 18. Februar 2021, 20.00 Uhr
in das
Dorfgemeinschaftshaus Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Wirtschaftsplans 2021 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
- Vorschlag Sperrung Feldweg hinter den Häuser Am Schulwald 7 bis 17 (Anregung einer Anwohnerin)
- Vorschlag Anbringung eines Verkehrsspiegels an der Ausfahrt auf die Korbacher Straße neben Haus Nr. 30 (Anregung einer Verkehrsteilnehmerin)
- Verschiedenes
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
Ortsbeirat Elbenberg
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für
Donnerstag, den 18. Februar 2021, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Mitteilungen und Anfrage
- Stellungnahme zur Baulandoffensive der Stadt Naumburg (Stavo-Vorlage)
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Wirtschaftsplans 2021 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher
Für alle Sitzungen gelten die
Hinweise / Sitzungsbedingungen aufgrund der
Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen
- Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen Hausstandes, einzuhalten.
- Während der gesamten Sitzung ist ein Mund-Nasen-Schutz (FFP2 oder medizinische Maske) zu tragen.
- Die Anzahl der Besucher der öffentlichen Sitzung ist durch die Abstandsregeln begrenzt. Es wird daher um eine vorherige Anmeldung per Mail (verwaltung(at)naumburg(dot)eu) oder per Telefon (05625 7909-11) gebeten. Die Anmeldung soll bis zum Sitzungstag 10:00 Uhr erfolgt sein. Es erfolgt eine Mitteilung, ob ein Platz zur Verfügung steht.
- Persönliche Nahkontakte sind zu vermeiden (wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen etc. zur Begrüßung).
- Die inzwischen bekannten Regeln zur Hygiene (Händewaschen, Hust- und Niesetikette) sollen eingehalten werden.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 03/2021
Wahlbekanntmachung der Stadt Naumburg für die Kommunalwahlen, die Direktwahl der Landrätin oder des Landrats und die Ausländerbeiratswahl des Landkreises Kassel
Anliegend wird die o. g. Wahlbekanntmachung amtlich bekanntgemacht
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 02. Februar 2021.
Die Wahlbekanntmachung hängt im Foyer des Rathauses, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 02/2021
Zulassung von Wahlvorschlägen für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Naumburg
Anliegend werden die zugelassenen Wahlvorschläge für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 amtlich bekanntgemacht.
Bekanntgemacht werden dabei die zugelassenen Wahlvorschläge für die
und jeweils für die Wahl zum
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 19. Januar 2021.
Die zugelassenen Wahlvorschläge für die allgemeinen Kommunalwahlen am 14. März 2021 hängen im Foyer des Rathauses, Burgstraße 15, 34311 Naumburg während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus.
Der Wahlleiter der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 01/2021
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 15. Januar 2021.
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2016 - 2021 für
Donnerstag, den 28. Januar 2021, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
2. Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 einschließlich des Wirtschaftsplans 2021 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
3. den Beteiligungsbericht 2020
4. die Jahresrechnung 2017
5. die Jahresrechnung 2018
6. die Jahresrechnung 2019
Hinweise / Sitzungsbedingungen aufgrund der Corona-Kontakt-und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen
- Es ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen des eigenen Hausstandes, einzuhalten.
- In allen Situationen, in denen man die Einhaltung des Mindestabstands nicht garantieren kann, insbesondere bei Bewegungen im Raum, soll ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
- Während der gesamten Sitzung ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Die Anzahl der Besucher der öffentlichen Sitzung ist durch die Abstandsregeln auf 20 Personen begrenzt. Es wird um eine vorherige Anmeldung per Mail (verwaltung(at)naumburg(dot)eu) oder per Telefon (05625 7909-11) gebeten. Die Anmeldung soll bis zum Sitzungstag 10:00 Uhr erfolgt sein. Es erfolgt eine Mitteilung, ob ein Platz zur Verfügung steht.
- Persönliche Nahkontakte sind zu vermeiden (wie z. B. Händeschütteln oder Umarmungen etc. zur Begrüßung).
- Die inzwischen bekannten Regeln zur Hygiene (Händewaschen, Hust- und Niesetikette) sollen eingehalten werden.
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin