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Archiv der Amtlichen Bekanntmachungen 2022
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 33/2022
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 23. Dezember 2022.
Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altendorf
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Dienstag, den 10. Januar 2023, 20:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Haushalt 2023
- Verkauf einer Wegefläche
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michaela Viereckt
Ortsvorsteherin
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 32/2022
Stadt Naumburg, ST Altenstädt
Bebauungsplan Nr. III/11 – „Östlich der Waldecker Straße“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 16.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/11 „Östlich der Waldecker Straße“ gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 08.10.2022 (BGBl. I S. 1726), wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Flächen des räumlichen Geltungsbereichs sollen für eine Wohnbauentwicklung vorbereitet werden. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Naumburg – Altenstädt und umfasst folgende in der Gemarkung Altenstädt liegenden Flurstücke: Flur 18, Flurstück 33/20 und Flur 13, Flurstücke 47/1 (tlw.), 1/3; 1/2; 2; 4/1; 28 und 17/1 (tlw.). Die Fläche wird im Norden durch die Waldecker Straße sowie der vorhandenen Bebauung, im Osten durch Flächen der Landwirtschaft sowie der Gemeindestraße An der Hardt und im Süden durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat den Bebauungsplan III/11 „Östlich der Waldecker Straße“, Stadtteil Altenstädt, am 16.12.2022 zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Der Bebauungsplan wird nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan Nr. III/11 „Östlich der Waldecker Straße“, Stadtteil Altenstädt, mit Begründung in der Zeit vom 02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, (Zimmer 4 – Anbau), während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr
montags und dienstags 14.00 – 15.30 Uhr und
donnerstags 15.00 – 18.00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (Zimmer 4 - Anbau), während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB – Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung – wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage (Internet) der Stadt Naumburg (www.naumburg.eu) eingestellt und über das zentrale Internet-Portal „Bauleitplanungsportal“ des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de zugänglich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können,
- die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 2 BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Naumburg, den 19.12.2022
Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable, Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 31/2022
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 15. Dezember 2022.
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Mittwoch, den 11. Januar 2023, 20:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. III/11 „Östlich der Waldecker Straße
- Verkaufsanfrage Grundstück Alter Spielplatz „Auf der Höhe“
- Abrechnung Grillhütte Altenstädt
- Haushalt 2023
- Neuausrichtung Seniorenadvent
- Nutzung der Crossiety-App
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 30/2022
Bauleitplanung der Stadt Naumburg
Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“, Gemarkung Altendorf und
1. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Altendorf im Parallelverfahren
Hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 16.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023
I Anlass und Ziel
Die Stadt Naumburg beabsichtigt, die bauleitplanerischen Voraussetzungen zu schaffen, um einem privaten Vorhabenträger auf ca. 12,2 ha die Nutzung von bislang landwirtschaftlich genutzten Flächen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen und damit zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung beizutragen. Die Flächen werden momentan landwirtschaftlich genutzt. Im rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Stadt Naumburg ist der geplante Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes als ‚Fläche für die Landwirtschaft‘ dargestellt.
Die Erschließung des Geltungsbereiches ist über bestehende Wirtschaftswege gesichert.
Im Entwurf zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“, Gemarkung Altendorf sowie dem Entwurf der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf im Parallelverfahren wurde der Geltungsbereich / Änderungsbereich nach Norden um das Flurstück 134/17 (teilweise) sowie das Flurstück 124/17 (Flur 3, Gemarkung Altendorf) erweitert, im Bebauungsplan wurden zusätzlich zwei externe Geltungsbereiche zum Artenschutz aufgenommen (externer Teilgeltungsbereich B, 1.760 m², Teilfläche von Flurstück. 4/1, Flur 8, Gemarkung Altendorf und externer Teilgeltungsbereich C, 1.260 m², Teilfläche von Flurstück. 4/1, Flur 8, Gemarkung Altendorf).
II Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planentwürfe mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 17.11.2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.§ 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtteil Altendorf im Parallelverfahren beschlossen.
Die Entwürfe zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf sowie zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“, Gemarkung Altendorf, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht liegen in der Zeit vom 16.12.2022 bis einschließlich 20.01.2023 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 4a, während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags 14:00 – 15:30 Uhr und
donnerstags 15:00 – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (II. Stock, Zimmer 20), während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
III Hinweise
Gem. § 4 a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraums zusätzlich auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg (https://www.naumburg.eu) unter dem Punkt Stadt- und Bürgerservice > Neuigkeiten > amtliche Bekanntmachungen eingestellt werden
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurde.
Verfahren Flächennutzungsplan: Entsprechend § 3 Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 UmwRG bei einem Rechtsbehelf nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
IV. Umweltbezogene Informationen
Zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf sowie zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“, Gemarkung Altendorf sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf und Begründung zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“, Gemarkung Al
tendorf
2. Umweltbericht zur 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf und Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“, Gemarkung
Altendorf
Wesentliche Inhalte der Umweltberichte sind:
a) Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes
b) Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung
c) Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Aus-wirkungen
d) Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten
Die Umweltberichte beinhalten die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern.
Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt in den Umweltberichten bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
• Schutzgut Fläche: Flächenverbrauch (Inanspruchnahme von ca. 12,2 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche, Standorteigenschaften einschließlich des Produktionspotentials bleiben
jedoch erhalten)
• Schutzgut Boden: Überdachung und kleinflächig Versiegelung, kein Eingriff ins Relief
• Schutzgut Wasser: keine negativen Auswirkungen auf Reduzierung der Wasserrückhaltefähigkeit noch ein Verlust der Grundwasserneubildung
• Schutzgut Klima/Luft: Veränderung der kleinklimatischen Situation
• Schutzgut Pflanzen/Tiere/biologische Vielfalt: Überstellung von Acker- und Grünlandflächen mit PHOTOVOLTAIK-Anlagen, Überplanung festgesetzter Kompensationsflächen (Grün
landansaat). In geschützte und erhaltenswerte Biotopstrukturen im südlichen Geltungsbereich wird nicht eingegriffen. Bei Beachtung von Vermeidungsmaßnahmen und Umsetzung
der im Gutachten zum Artenschutz (Cloos, T., September 2022) genannten vorgezogenen Artenschutzmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) für Feldvögel (Feldlerche und Schafstelze) kann
die Frage nach dem Eintreffen der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG kann für alle geprüften Arten/Artengruppen ausgeschlossen werden.
Eine Prüfung der Ausnahmevorrausetzungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG ist aus diesem Grund nicht notwendig.
• Landschaftsbild/Erholung: Vom Nahbereich betrachtet örtlich Prägung und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch zahlreiche bandartige Solarmodule, z.T. abgeschwächt
durch Gehölze als Sichtbarrieren. Zusätzliche Beeinträchtigung durch Zaunanlage und Trafostation.
Keine Blendwirkung für Verkehrsteilnehmer auf klassifizierten Straßen.
• Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
• Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Wechselwirkungen bestehen insbesondere zwischen den Schutzgütern Landschaftsbild – Mensch/Erholung, Boden – Wasser und Bio
tope – Tiere, Pflanzen. Eine besondere Bedeutung wird der Beeinflussung des Schutzgutes Boden zugemessen, da Wechselwirkungen mit fast allen anderen Schutzgütern bestehen.
• Kumulative Wirkungen: keine
• Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf: Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtli
che Maßnahmen, Ersatzmaßnahme für überplante Kompensationsfläche.
3. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
• Stellungnahme des FD Bauen und Umwelt, Wasser- und Bodenschutz des Landkreises Kassel bzgl. des Umgangs mit wassergefährdenden Stoffen und Lage im festgesetzten Heil
quellenschutzgebiet
• Stellungnahme des FD Bauen und Umwelt, Naturschutzbehörde des Landkreises Kassel bzgl. im Geltungsbereich liegender, festgesetzter Kompensationsmaßnahmen sowie den The
menbereichen Verschattung unter den Photovoltaik-Modulen sowie Überdachung durch die Module, Kompensationsbedarf.
• Stellungnahme des NABU, Landesverband Hessen mit dem Hinweis auf Ablehnung von Photovoltaik auf Freiflächen und der Anregung, zunächst Dachflächen in Anspruch zu nehmen,
Hinweis auf Lebensraumzerschneidung durch Einfriedungen und Ausführungen zu Kompensationsmaßnahmen
• Stellungnahme des Regierungspräsidiums, Obere Naturschutzbehörde mit dem Hinweis auf im Geltungsbereich liegende, festgesetzte Kompensationsmaßnahmen (Grünlandeinsaat)
und des Bedarfes von Ersatz, sollten diese in Anspruch genommen werden, Hinweis darauf, dass hinsichtlich des Schutzgutes „Landschaftsbild“ die Erstellung einer (GIS-basierten)
Sichtbarkeitsanalyse/Landschaftsbildanalyse sinnvoll ist und der Anregung, die Fläche um den südlichen Geltungsbereichsteil zu reduzieren. Anregung, die Verwendung von Regio
saatgut festzusetzen; und Empfehlung, die Flächen durch Lesesteinhaufen, Totholz und Blühstreifen aufzuwerten.
4. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
• Cloos, T. (September 2022): Artenschutzrechtliche Einschätzung zum Bplan Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“, Gemarkung Altendorf. (keine Prüfung der Ausnahmevorrauset
zungen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG notwendig, kein Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zur Vermei
dung und bei Umsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen für im Geltungsbereich bzw. Umfeld durch das Vorhaben betroffener Feldvogelarten.
• Landschaftsrahmenplan Nordhessen 2000 mit Aussagen bzgl. Pflegefläche des Regionalen Landschaftspflegekonzeptes (http://www.rpkshe.de/lrp2000/intro.htm)
• Regionalplan Nordhessen 2009 (https://rp-kassel.hessen.de/landesentwicklung)
Anlagen
Lage im Raum
Der Geltungsbereich für das Vorhaben umfasst die Flurstücke 38 (teilweise), 93/52 (teilweise) 124/17 und 134/17 (teilweise) von Flur 3 in der Gemarkung Altendorf.
Externe Geltungsbereiche mit CEF-Maßnahmen für durch das Vorhaben betroffene Feldvogelarten: Südlich des Geltungsbereichs externer Teilgeltungsbereich B (1.760 m², Teilfläche von Flurstück. 4/1, Flur 8, Gemarkung Altendorf) und im Südosten externer Teilgeltungsbereich C (1.260 m², Teilfläche von Flurstück. 4/1, Flur 8, Gemarkung Altendorf).
Naumburg, den 08.12.2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 29/2022
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 05. Dezember 2022.
________________________________________________________________________________________
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Wahlzeit 2021 - 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Freitag, den 16. Dezember 2022, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen; ggf. Fragestunde Bürgerinnen und Bürger)
Teil B
2. Vorlage der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 einschließlich des
Wirtschaftsplans 2023 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
Teil C
Beratung und Beschlussfassung über
3. den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. III/11 „Östlich der Waldecker Straße, Stadtteil Altenstädt
4. die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfungsinstituts für die Jahresrechnungen 2022 und 2023 der Stadtwerke Naumburg
5. den Beteiligungsbericht 2023
6. die Energieversorgung der städtischen Liegenschaften
7. den Verkauf eines Grundstücks
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Donnerstag, den 15. Dezember 2022, 20:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
- den Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. III/11 „Östlich der Waldecker Straße, Stadtteil Altenstädt
- die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfungsinstituts für die Jahresrechnungen 2022 und 2023 der Stadtwerke Naumburg
- den Beteiligungsbericht 2023
- die Energieversorgung der städtischen Liegenschaften
- den Verkauf eines Grundstücks
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
___________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Naumburg
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Mittwoch, den 14. Dezember 2022, 19:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Verkauf eines Grundstücks
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Jacobi
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 28/2022
Stadt Naumburg, ST Altendorf
Bebauungsplan Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 17.11.2022 den Bebauungsplan Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“ als Satzung beschlossen.
Ziel der Planung
Die Flächen des räumlichen Geltungsbereichs sollen für eine Wohnbauentwicklung vorbereitet werden. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Altendorf und umfasst die in der Flur 4 gelegenen Flurstücke 57/30 (tlw.), 24/1 und 24/2.
Bekanntmachung
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Naumburg ortsüblich bekannt gemacht.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann während der Dienststunden
montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr
montags und dienstags 14.00 – 15.30 Uhr und
donnerstags 15.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Anbau, Zimmer 4 von jedermann eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Naumburg, den 28. November 2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 27/2022
Bebauungsplan Nr. III/10 „Im Semmetfelde II“
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in ihrer Sitzung am 08.09.2022 den Bebauungsplan Nr. III/10 "Im Semmetfelde II", Stadtteil Altenstädt als Satzung beschlossen.
Ziel der Planung
Die Flächen des räumlichen Geltungsbereichs sollen für eine Wohnbauentwicklung vorbereitet werden. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Naumburg – Altenstädt und umfasst folgende in der Gemarkung Altenstädt liegenden Flurstücke:
Flur 19 Flst. 81/38 (tlw.) und 69 (tlw.)
Flur 18 Flst. 35/1 (tlw.) und 30 (tlw.)
Die Fläche wird im Norden und Osten durch die vorhandene Bebauung und im Süden und Westen durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt.
Bekanntmachung
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Naumburg ortsüblich bekannt gemacht.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann während der Dienststunden
montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr
montags und dienstags 14.00 – 15.30 Uhr und
donnerstags 15.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Anbau, Zimmer 4 von jedermann eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Naumburg, den 18. November 2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Öffentliche Bekanntmachung, Nr. 26/2022
Aufstellung von Lärmaktionsplänen nach § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz Lärmaktionsplan Hessen (4. Runde),
Teilpläne Landkreise Straßenverkehr und Ballungsraum Kassel sowie nicht bundeseigene Haupteisenbahnstrecken im gesamten Regierungsbezirk Kassel
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne in der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr und sowie im Ballungsraum Kassel alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Die Lärmkarten für
- die hessischen Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kraftfahrzeugen pro Jahr,
- die nicht bundeseigenen Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Fahrbewegungen pro Jahr und
- die Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern
sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter
https://www.hlnug.de/themen/laerm/umgebungslaerm/laermaktionsplanung oder
https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de abrufbar.
Zuständige Behörde für die Aufstellung des Lärmaktionsplans für den gesamten Regierungsbezirk Kassel und damit für alle im Regierungsbezirk gelegenen Gemeinden für die Lärmquellen nach § 47 d Bundes-Immissionsschutzgesetz außerhalb der Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes ist im Regierungsbezirk Kassel das Regierungspräsidium Kassel.
Im Rahmen der Aufstellung des Lärmaktionsplans besteht die Möglichkeit, Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen in der Umgebung der kartierten Lärmquellen einzureichen. Es besteht zudem die Möglichkeit in allen Gemeinden des Regierungsbezirks Kassel auf ruhige Gebiete hinzuweisen, in denen die Ruhe zukünftig besonders geschützt werden soll.
Die Eingabe kann auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen:
https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite
alternativ auch per E-Mail oder der postalisch erfolgen. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung bzw. direkt an das Regierungspräsidium Kassel unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ bis zum 22. Januar 2023 eingereicht werden.
Regierungspräsidium Kassel
Dezernat 33.1 –Immissionsschutz-
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
laermaktionsplanung-strasse@rpks.hessen.de
Kassel, den 21. November 2022
Regierungspräsidium Kassel
33.1- 53 e 553 – Umgebungslärm -
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 25/2022
Hiermit werden folgende Satzungen amtlich bekanntgemacht:
1. Nachtrag zur Satzung für die
Freiwillige Feuerwehr der Stadt Naumburg
(Feuerwehrsatzung)
und
2. Nachtrag zur
Feuerwehrgebührensatzung vom 27. Juni 2011
beide ausgefertigt am 18. November 2022
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist für beide o. g. Satzung der
21. November 2022.
Die vollständigen Satzungstexte finden sie hier:
Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790920, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 24/2022
Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 07.02.2023
Anliegend wird ein Beschluss des Amtsgerichts Kassel über eine Zwangsversteigerung am 07.02.2023 amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 08.11.2022.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 23/2022
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 03. November 2022.
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Wahlzeit 2021 - 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 17. November 2022, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen; ggf. Fragestunde Bürgerinnen und Bürger)
Teil B
2. den 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Naumburg
3. den 1. Nachtrag zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Naumburg
4. den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“, Stadtteil Altendorf
5. die Abwägung von Stellungnahmen zum und die Offenlage des Bebauungsplans Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf
Hinweis:
Der späteste Eingabetermin für die Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger unter Top 1 ist der 09. November 2022.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 16. November 2022, 20:00 Uhr
in das
Rathaus
Burgstraße 15, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
- den 2. Nachtrag zur Gebührensatzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Naumbur
- den 1. Nachtrag zur Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Naumburg
- den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“, Stadtteil Altendorf
- die Abwägung von Stellungnahmen zum und die Offenlage des Bebauungsplans Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf
- Bericht zum Haushaltsbegleitantrag „Naumburger Nachrichten“
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
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Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altendorf
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Donnerstag, den 10. November 2022, 20:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“, Stadtteil Altendorf
- Abwägung von Stellungnahmen zum und die Offenlage des Bebauungsplans Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michaela Viereckt
Ortsvorsteherin
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 22/2022
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Heimarshausen
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 02. November 2022.
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Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Heimarshausen; Wahlzeit 2021 - 2026
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Dienstag, den 22. November, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Rückbau der Blumeninsel Steinkaute / An den Gärten
- Ersatzpflanzung Osterbaum
- Freibad Heimarshausen; Vorschlag Umbau zur Kostensenkung
- Fahrradweg Züschen - Heimarshausen
- Neubau Wassertretstelle am weißen Garten
- Umsetzung CrossietyApp
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sebastian Lesch
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 21/2022
Hiermit wird die folgende Satzung amtlich bekanntgemacht:
Stellplatzsatzung
der Stadt Naumburg
ausgefertigt am 19. September 2022.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung der 22. September 2022.
Wir machen auf das Recht aufmerksam, dass die im Internet veröffentlichten Satzungen während der Sprechzeiten der Verwaltung in Papierform eingesehen werden können. Ansprechpartner hierfür ist Herr Thomas Fingerling, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790920, thomas.fingerling@naumburg.eu). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Abdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 20/2022
Amtliche Bekanntmachung nach § 58 Abs. 2 KWO zur Kommunalwahlen am 14. März 2021 in Naumburg; Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
Stadtverordnetenversammlung
Aufgrund seiner Verzichtserklärungen habe ich am 12. September 2022 festgestellt, dass Herr Helmut Pfennig, der über den Wahlvorschlag Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) in die Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde, aus der Stadtverordnetenversammlung ausgeschieden ist.
Ferner habe ich am gleichen Tag festgestellt, dass Herr Paul Jacobi als der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags CDU mit den meisten Stimmen an die Stelle der ausgeschiedenen Stadtverordneten tritt und Mitglied der Stadtverordnetenversammlung geworden ist.
Hinweis Rechtsmittel
Gegen die Gültigkeit dieser Feststellungen kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch einer wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn 1% der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir (Wahlleiter der Stadt Naumburg, Burgstraße 15, 34311 Naumburg) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden (§ 55 Kommunalwahlordnung; § 25 Kommunalwahlgesetz).
gez.
Thomas Fingerling
Wahlleiter
Hinweise:
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 14.September 2022.
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 19/2022
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 27. August 2022.
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Wahlzeit 2021 - 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 08. September 2022, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen; ggf. Fragestunde Bürgerinnen und Bürger)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. den Beitritt zum Landschaftspflegeverband Landkreis Kassel e.V.
3. die Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Naumburg
4. die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die
1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf
5. die Aufstellung des Bebauungsplans (Abrundungssatzung) III/11 „Östlich der Waldecker Straße“ im Stadtteil Altenstädt
6. den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans III/10 „Im Semmetfelde II“ im Stadtteil Altenstädt
Teil C
7. Entlassung eines ehrenamtlichen Stadtrats
8. Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung eines ehrenamtlichen Stadtrats
Hinweis:
Der späteste Eingabetermin für die Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger unter Top 1 ist der 01. September 2022.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 07. September 2022, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
- den Beitritt zum Landschaftspflegeverband Landkreis Kassel e.V.
- die Neufassung der Stellplatzsatzung der Stadt Naumburg
- die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die
1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf - die Aufstellung des Bebauungsplans (Abrundungssatzung) III/11 „Östlich der Waldecker Straße“ im Stadtteil Altenstädt
- den Satzungsbeschluss des Bebauungsplans III/10 „Im Semmetfelde II“ im Stadtteil Altenstädt
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
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Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Dienstag, den 06. September 2022, 20:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Aufstellung des Bebauungsplans (Abrundungssatzung) III/11 „Östlich der Waldecker Straße“ im Stadtteil Altenstädt
- Satzungsbeschluss des Bebauungsplans III/10 „Im Semmetfelde II“ im Stadtteil Altenstädt
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
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Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altendorf
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Montag, den 05. September 2022, 20:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Aufstellung des Bebauungsplans Nr. V/2 „Freiflächenphotovoltaik Altendorf“ und die 1. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Altendorf
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michaela Viereckt
Ortsvorsteherin
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 18/2022
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 19. Juli 2022.
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Wahlzeit 2021 - 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Freitag, den 22. Juli 2022, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Ehrung ausgeschiedener Mandatsträger und Festakt „50 Jahre Landkreis Kassel“
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 17/2022
Stadt Naumburg
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in ihrer Sitzung am 09.06.2022 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/5 „Auf der kleinen Hardt“ als Satzung beschlossen.
Ziel der Planung
Die Änderungsfläche liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. III/5 „Auf der kleinen Hardt“. Die Fläche ist als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünanlage sowie als Kinderspielplatz ausgewiesen. Der Spielplatz wurde nie umgesetzt. Die Stadt Naumburg möchte die Fläche einer Wohnbebauung zuführen. Zu diesem Zweck besteht die Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes und Ausweisung einer Allgemeinen Wohnbaufläche gemäß § 4 BauNVO.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Stadtteil Altenstädt und umfasst die in der Flur 3 liegenden Flurstücke 45/56, 45/57 und 45/58. Die Fläche wird im Osten durch die Gemeindestraße Auf der Höhe und ansonsten durch die vorhandene Bebauung begrenzt.
Bekanntmachung
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Naumburg ortsüblich bekannt gemacht.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann während der Dienststunden
montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr
montags und dienstags 14.00 – 15.30 Uhr und
donnerstags 15.00 – 18.00 Uhr
im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Anbau, Zimmer 4 von Jedermann eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Naumburg, den 14. Juli 2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 16/2022
Stadt Naumburg, ST Altendorf
Bebauungsplan Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs"
Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), wird die o. g. Planung öffentlich ausgelegt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Flächen des räumlichen Geltungsbereichs sollen für eine Wohnbauentwicklung vorbereitet werden. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Altendorf und umfasst die in der Flur 4 gelegenen Flurstücke 57/30 (tlw.), 24/1 und 24/2. Die Fläche wird im Norden durch Flächen der Landwirtschaft, im Osten durch die Wegeparzellen 24/1 und 57/30, im Süden durch die vorhandene Bebauung und im Westen durch die Wegeparzelle begrenzt.
Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in ihrer Sitzung am 09.06.2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen vom 15.07.2022 bis einschließlich 27.08.2022 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, (Anbau - Zimmer 4), während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr
montags und dienstags 14.00 – 15.30 Uhr und
donnerstags 15.00 – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (Anbau – Zimmer 4), während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB – Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung – wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg https://www.naumburg.eu/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-nach-4a-baugesetzbuch/ eingestellt und über das zentrale Internet-Portal „Bauleitplanungsportal“ des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de zugänglich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können,
- die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 2 BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (gem. § 3 Abs. 1 BauGB) bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden (gem. § 4 Abs. 1 BauGB) sind folgende Stellungnahmen mit wesentlichen umweltrelevanten Informationen eingegangen, bzw. umweltrelevanten Themen angesprochen worden:
Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.1 (Grundwasserschutz, Wasserversorgung):
Es wurde darauf hingewiesen, dass sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans in dem amtlich festgesetzten Heilquellenschutzgebiet für die staatlich anerkannte Heilquelle "Thermalwasserbohrung Bad Emstal" befindet. Auf Grund der derzeit vorgelegten Unterlagen lassen sich jedoch keine Verbots- bzw. genehmigungspflichtige Tatbestände erkennen, die dem o. a. Planungsvorhaben entgegenstehen würden.
Umweltbezogene Informationen
[1] Umweltbericht zum Bebauungsplan
[2] Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen
[3] Darstellung anderer Planungsmöglichkeiten
[4] Maßnahmen zur Überwachung der Auswirkungen
[5] Die im Rahmen der Beteiligung nach § 4 (1) BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren der geplanten Solarfläche insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft sowie auf Kulturgüter und das Landschaftsbild geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum
- Schutzgut Mensch finden sich in [1], [2]
- Schutzgut Tiere finden sich in [1], [2]. Es werden Hinweise gegeben zu: Lebensraumpotenzial des Plangebietes für Brutvögel, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Pflanzen finden sich in [1], [2]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Flächennutzung und Biotopausstattung im Gellungsbereich, gesetzlich geschützte Biotope, Auswirkungen durch Lebensraumverlust, Vermeldungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Boden und Wasser finden sich in [1], [2], [5] (Stellungnahme Regierungspräsidium Kassel, Dezernat 31.1 v. 24.02.2022). Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Wasserschutzgebieten, Bodenarten, Flächennutzung, Grundwasser, Wasserspeichervermögen, Eingriffe durch Bebauung und Erschließung, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Klima und Luft finden sich in [1], [2]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: überörtliche und lokale Klimasituation, Luftqualität, Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen.
- Schutzgut Kulturgüter finden sich in [1]; [2]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Kultur- und Sachgüter
- Schutzgut Landschaftsbild finden sich in [1], [2]. Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu: Betrachtungsraum, Auswirkungen durch visuelle Veränderungen.
Naumburg, den 07.07.2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 15/2022
Stadt Naumburg, ST Altenstädt
Bebauungsplan Nr. III/10 „Im Semmetfelde II“
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 09.06.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. III/10 „Im Semmetfelde II“ gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung
Die Flächen des räumlichen Geltungsbereichs sollen für eine Wohnbauentwicklung vorbereitet werden. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Naumburg – Altenstädt und umfasst folgende in der Gemarkung Altenstädt liegenden Flurstücke:
Flur 19 Flst. 81/38 (tlw.) und 69 (tlw.)
Flur 18 Flst. 35/1 (tlw.) und 30 (tlw.)
Die Fläche wird im Norden und Osten durch die vorhandene Bebauung und im Süden und Westen durch Flächen der Landwirtschaft begrenzt.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat den Bebauungsplan III/10 „Im Semmetfelde II“, Stadtteil Altenstädt, am 09.06.2022 zur öffentlichen Auslegung beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 26.04.2022 (BGBl. I S. 674), wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit der Bebauungsplan Nr. III/10 „Im Semmetfelde II“ öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan wird nach § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Bebauungsplan Nr. III/10 „Im Semmetfelde II“, Stadtteil Altenstädt, mit Begründung in der Zeit vom 15.07.2021 bis einschließlich 17.08.2022 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Anbau, Zimmer 4 während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08.00 – 12.00 Uhr
montags und dienstags 14.00 – 15.30 Uhr und
donnerstags 15.00 – 18.00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (Anbau, Zimmer 4), während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB – Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung – wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg https://www.naumburg.eu/:edit/stadt-buergerservice/service/bauleitplanung/oeffentlichkeits-und-behoerdenbeteiligung-nach-4a-baugesetzbuch/ eingestellt und über das zentrale Internet-Portal „Bauleitplanungsportal“ des Landes Hessen unter www.bauleitplanung.hessen.de zugänglich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass
- in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden,
- nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können,
- die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 2 BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.
Naumburg, den 07.07.2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachung der Stadt Naumburg, Nr. 14/2022
Bauleitplanung der Stadt Naumburg
hier: In-Kraft-Treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Stadt Naumburg, Kernstadt (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Auf dem Eulenberg"), Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 09. Juni 2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Stadt Naumburg, Kernstadt (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Auf dem Eulenberg"), Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
§ 13a BauGB in der Fassung vom Mai 2022 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.
Mit dieser Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Stadt Naumburg, Kernstadt, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB, in Kraft.
Der Bebauungsplan liegt nebst Begründung vom heutigen Tage an im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Anbau, Zimmer 4, während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags 14:00 – 15:30 Uhr
und
donnerstags 15:00 – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben. Der Bebauungsplan ist zudem digital unter
abrufbar.
Hinweise:
I. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
II. Gemäß § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges dann gemäß § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg unter Darlegung des die Verletzung begründeten Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass diese amtliche Bekanntmachung auch auf der Internetseite der Stadt Naumburg (www.naumburg.eu) einsehbar ist.
Diese Bekanntmachung erfolgt gem. § 10 Abs. 3 BauGB.
Lageplan Geltungsbereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, ohne Maßstab
Naumburg, den 23. Juni 2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 13/2022
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist 31. Mai 2022.
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Wahlzeit 2021 - 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Donnerstag, den 09. Juni 2022, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Teil A (Ohne Beratung)
- Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen, ggf. Fragestunde Bürgerinnen und Bürger)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. den Beitritt zum Landschaftspflegeverband Landkreis Kassel e.V.
3. den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/5 „Auf der kleinen Hardt“ , Stadtteil Altenstädt
4. die Aufstellung des Bebauungsplans III/10 „Im Semmetfelde II“ (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss), Stadtteil Altenstädt
5. den Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“, Stadtteil Altendorf
6. den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Kernstadt, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
7. den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Kernstadt (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Auf dem Eulenberg"), Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
8. die Nutzung von Windkraftstandorten in Naumburg (Antrag SPD-Fraktion)
9. die angemessene Würdigung von Dr. Walter Lübcke durch die Stadt Naumburg (Antrag CDU-Fraktion)
10. den Ankauf von Grundstücken
Hinweise:
- Es ist beabsichtigt, den Top 10 „Ankauf von Grundstücken“ in nichtöffentlicher Sitzung durchzuführen.
- Der späteste Eingabetermin für die Fragestunde für Bürgerinnen und Bürger unter Top 1 ist der 02. Juni 2022.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 08. Juni 2022, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
- den Beitritt zum Landschaftspflegeverband Landkreis Kassel e.V.
- den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/5 „Auf der kleinen Hardt“ , Stadtteil Altenstädt
- die Aufstellung des Bebauungsplans III/10 „Im Semmetfelde II“ (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss), Stadtteil Altenstädt
- den Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“, Stadtteil Altendorf
- den Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Kernstadt, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- den Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Kernstadt (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Auf dem Eulenberg"), Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- die Nutzung von Windkraftstandorten in Naumburg (Antrag SPD-Fraktion)
- die angemessene Würdigung von Dr. Walter Lübcke durch die Stadt Naumburg (Antrag CDU-Fraktion)
- den Ankauf von Grundstücken
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
________________________________________________________________________________________
Ortsbeirat Altenstädt; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altenstädt
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Dienstag, den 07. Juni 2022, 20:00 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/5 „Auf der kleinen Hardt“ , Stadtteil Altenstädt
- Aufstellung des Bebauungsplans III/10 „Im Semmetfelde II“ (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss), Stadtteil Altenstädt
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Ortsbeirat Altendorf; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Altendorf
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Dienstag, den 07. Juni 2022, 19:00 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
1. Offenlagebeschluss zum Bebauungsplan Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“, Stadtteil Altendorf
2. Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michaela Viereckt
Ortsvorsteherin
____________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________
Ortsbeirat Naumburg; Wahlzeit 2021 – 2026
Einladung zu einer Sitzung des Ortsbeirats Naumburg
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Dienstag, den 07. Juni 2022, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes Naumburg
Hattenhäuser Weg 10-12, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Satzungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, Kernstadt, Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Kernstadt (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Auf dem Eulenberg"), Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB
- Verschiedenes
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Jacobi
Ortsvorsteher
Sitzung findet nicht statt!
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 12/2022
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 07. Mai 2022.
Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 18. Mai 2022, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
1. die Aufhebung des Sperrvermerks Absauganlaggen FFW
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 11/2022
Bauleitplanung der Stadt Naumburg
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“
Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB.
I Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in ihrer Sitzung am 25.11.2021 den Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“ als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB gefasst.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, und der Begründung in der Zeit vom 22.04.2022 bis einschließlich 23.05.2022 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Bauamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags 14:00 – 15:30 Uhr und
donnerstags 15:00 – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Bauamt, während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Gem. § 4 a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraums zusätzlich auf der Homepage www.naumburg.eu eingestellt und über das zentrale Internet-Portal „Bauleitplanungsportal“ des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich sind.
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung und wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
II Anlass und Ziel
Die Stadt Naumburg beabsichtigt mit der Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“ auf Grund geänderter Planungsabsichten die Baufenster und die Verkehrsflächen zur inneren Erschließung im westlichen Teil des Bebauungsplans zu ändern bzw. an die geänderte Planung anzupassen.
Ein Teil der im rechtsgültigen Bebauungsplan ausgewiesenen, sehr großzügig bemessenen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Spielplatz“ soll im Rahmen der Nachverdichtung als WA ausgewiesen werden. Ebenfalls im Rahmen der Nachverdichtung soll im Westen die Grundflächenzahl von 0,3 auf 0,4 erhöht werden.
III Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Der ca. 2 ha große Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 6/1, 7/1, 152/1 (teilw.), 47/2 (teilw.), 47/4, 48/4, 154/5 (teilw.), 35/8 (teilw.), 1/28 (teilw.), 49/51 (teilw.) und 49/62 (teilw.) von Flur 15 der Gemarkung Naumburg, siehe Anlage, Lageplan Geltungsbereich.
Lageplan Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. I/28 „Hinterm Kuhberge II“, genordet, ohne Maßstab.
Naumburg, den 14.04.2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 10/2022
Bauleitplanung der Stadt Naumburg
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Stadt Naumburg, Kernstadt (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Auf dem Eulenberg"), Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
I Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 18.02.2022 auf Antrag einer Vorhabenträgerin den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Stadt Naumburg, Kernstadt (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Auf dem Eulenberg") als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB beschlossen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Stadt Naumburg, Kernstadt, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen, dem Vorhaben- und Erschließungsplan und der Begründung in der Zeit vom 22.04.2022 bis einschließlich 23.05.2022 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Bauamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags 14:00 – 15:30 Uhr und
donnerstags 15:00 – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt. Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15, Bauamt, während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraums zusätzlich auf der Homepage www.naumburg.eu eingestellt und über das zentrale Internet-Portal https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich sind.
Der Bebauungsplan dient der Nachverdichtung und wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Hinweise
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 4b BauGB ein Planungsbüro mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt wurde.
II Anlass und Ziel
Die Vorhabenträgerin ist seit 1993 spezialisiert auf den Vertrieb und Service von Headsets, Raumakustik und Konferenzkommunikation. Im Geschäftsbereich der Raumakustik lässt sie derzeit an zwei Standorten in Deutschland eigene Akustikelemente herstellen.
Um die Möglichkeit für eine Betriebserweiterung bzw. teilweise Betriebsverlegung mit Ausstellungs- und Schulungsflächen sowie der Produktion zu ermöglichen, soll ein Neubau am Eulenberg entstehen.
In diesem Zuge hat die Vorhabenträgerin die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur planungsrechtlichen Absicherung des genannten Vorhabens für das Flurstück 46/4, Flur 11, Gemarkung Naumburg (Flächengröße: 2.568 m²) beantragt.
Das Grundstück für den aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan befindet sich innerhalb des im Jahr 1980 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem Eulenberg“, welcher für diesen Bereich im Nordwesten Verkehrsflächen festsetzt (real nach Westen gespiegelter Wendehammer), im Norden ist kleinflächig Gewerbe- und Mischgebietsfläche festgesetzt, die restliche Fläche als nicht überbaubar ausgewiesen.
In den Geltungsbereich mit einbezogen werden soll eine Teilfläche von Flurstück 103/4 (oben genannter, gespiegelter Wendehammer, Anpassung an den realen Bestand).
III Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Der 3.275 m² große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 103/4 (teilw.) sowie 46/4 von Flur 11, Gemarkung Naumburg, siehe Anlage, Lageplan Geltungsbereich.
Lageplan Geltungsbereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, genordet, ohne Maßstab.
Naumburg, den 14.04.2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 09/2022
Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2022
Hiermit wird die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich der kommunalaufsichtlichen Genehmigung, amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 31. März 2022.
Den vollständigen Text der Haushaltssatzung und der Genehmigung finden sie hier:
Öffentliche Auslegung nach § 97 Abs. 4 der Hessischen Gemeindeordnung
Wir machen darauf aufmerksam, dass die Haushaltssatzung der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2022 vom 31. März 2022 bis zum 11. April 2022 während der Sprechzeiten der Verwaltung öffentlich ausliegt (Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1) und in Papierform eingesehen werden kann.
Ansprechpartner hierfür ist Herr Björn Horn, Rathaus, Burgstraße 15, 34311 Naumburg (05625/790930, bjoern.horn@naumburg.eu ). Gegen Kostenerstattung können entsprechende Ausdrucke gefertigt werden.
Magistrat der Stadt Naumburg
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 08/2022
Jahresabschluss der Stadt Naumburg für das Haushaltsjahr 2020
Anliegend wird der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zum Jahresabschluss 2020 amtlich bekanntgemacht. Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 10. März 2022.
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in der Sitzung am 18. Februar 2022 gemäß § 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Entlastung des Magistrates der Stadt Naumburg für die Haushaltsrechnung 2020 folgenden Beschluss gefasst:
a) Die Jahresrechnung für das Jahr 2020, bestehend aus der Vermögensrechnung (Bilanz), der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, dem Rechenschaftsbericht und dem Anhang, wird hiermit gemäß § 112 Abs. 1 HGO beschlossen.
b) Dem Magistrat der Stadt Naumburg wird nach § 114 Abs. 1 HGO für die durch die Revision des Landkreises Kassel geprüfte Jahresrechnung der Stadt Naumburg für das Rechnungsjahr 2020 Entlastung erteilt.
Öffentliche Auslegung
Die Jahresrechnung mit Anhang und Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2020 liegt gemäß § 114 Abs. 2 HGO zur Einsichtnahme vom 10. März 2022 bis zum 18. März 2022 im Rathaus Naumburg, Burgstraße 15, Zimmer 1, jeweils während der Sprechstunden öffentlich aus.
Naumburg, den 10. März 2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 07/2022
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses nach § 10 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat in ihrer Sitzung am 18.02.2022 die 35. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 als Satzung beschlossen.
Ziel der Planung
Die 35. Änderung des Bebauungsplanes Nr. I/1 umfasst die Teilflächen A und B. Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs der Teilfläche A umfasst eine Fläche, die als öffentliche Grünfläche festgesetzt wurde sowie das ursprüngliche Flurstück 171/1 (Mühlengraben). Auf der Fläche war ursprünglich einen Parkplatzanlage für das gegenüber liegende Freibad vorgesehen. Da die Anlage an anderer Stelle realisiert wurde, soll das Flurstück 44/5 in eine Allgemeine Wohngebietsfläche umgewandelt werden. Die Fläche des räumlichen Geltungsbereichs der Teilfläche B umfasst eine Fläche, die als Dorfgebiet festgesetzt wurde. Um eine rückwärtige Bebauung zu ermöglichen, soll die für die Flurstücke 102, 97/1 und 94/3 festgesetzte Baugrenze nach Norden verlagert werden.
Zur Umsetzung des Planungsziels bedarf es einer Überplanung des Bebauungsplanes Nr. I/1, der im Jahr 1970 von der damals selbständigen Stadt Naumburg erstellt wurde.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Teilfläche A
Die 729 m² große Teilgebietsfläche befindet sich in der Gemarkung Naumburg und umfasst das in der Flur 29 liegende Flurstück 44/5. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch den Krebsbach, im Osten und Süden durch die vorhandene Bebauung sowie im Westen durch den Dr.-Höfling-Weg.
Teilfläche B
Die 2.854 m² große Teilgebietsfläche befindet sich in der Gemarkung Naumburg und umfasst die in der Flur 29 liegenden Flurstücke 102, 97/1 und 94/3. Die Fläche wird begrenzt, im Süden durch die Gemeindestraße Kronbergweg und ansonsten durch die vorhandene Bebauung.
Bekanntmachung
Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in der derzeit gültigen Fassung in Verbindung mit § 7 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Naumburg ortsüblich bekannt gemacht.
Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Naumburg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.
Gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.09.2017 (BGBl. I S. 4147), tritt der Bebauungsplan mit dieser Bekanntmachung in Kraft. Der in Kraft gesetzte Bebauungsplan mit Begründung kann während der Dienststunden
montags bis freitags 08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags 14:00 – 15:30 Uhr und
donnerstags 15:00 – 18:00 Uhr
im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, II. Stock, Zimmer 20 von Jedermann eingesehen werden. Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Naumburg, den 18.02.2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 06/2022
Bauleitplanung der Stadt Naumburg
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Stadt Naumburg, Kernstadt (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Auf dem Eulenberg") als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB.
I Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 18.02.2022 auf Antrag einer Vorhabenträgerin den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Stadt Naumburg, Kernstadt (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Auf dem Eulenberg") als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB beschlossen.
Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit der Aufstellungsbeschluss bekannt gemacht.
II Anlass und Ziel
Die Vorhabenträgerin ist seit 1993 spezialisiert auf den Vertrieb und Service von Headsets, Raumakustik und Konferenzkommunikation. Im Geschäftsbereich der Raumakustik lässt sie derzeit an zwei Standorten in Deutschland eigene Akustikelemente herstellen.
Um die Möglichkeit für eine Betriebserweiterung bzw. teilweise Betriebsverlegung mit Ausstellungs- und Schulungsflächen sowie der Produktion zu ermöglichen, soll ein Neubau am Eulenberg entstehen.
In diesem Zuge hat die Vorhabenträgerin die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur planungsrechtlichen Absicherung des genannten Vorhabens für das Flurstück 46/4, Flur 11, Gemarkung Naumburg (Flächengröße: 2.568 m²) beantragt.
Das Grundstück für den aufzustellenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan befindet sich innerhalb des im Jahr 1980 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplanes Nr. 3 „Auf dem Eulenberg“, welcher für diesen Bereich im Nordwesten Verkehrsflächen festsetzt (real nach Westen gespiegelter Wendehammer), im Norden ist kleinflächig Gewerbe- und Mischgebietsfläche festgesetzt, die restliche Fläche als nicht überbaubar ausgewiesen.
In den Geltungsbereich mit einbezogen werden soll eine Teilfläche von Flurstück 103/4 (oben genannter, gespiegelter Wendehammer). Der reale Bestand soll in diesem Zuge als öffentliche Verkehrsfläche planungsrechtlich abgesichert werden.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplans Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, Stadt Naumburg, Kernstadt (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3 "Auf dem Eulenberg") dient als Maßnahme der Innenentwicklung und soll deshalb als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
III Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung
Der 3.275 m² große Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 103/4 (teilw.) sowie 46/4 von Flur 11, Gemarkung Naumburg, siehe Anlage, Lageplan Geltungsbereich.
Lageplan Geltungsbereich zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“, genordet, ohne Maßstab.
Naumburg, den 24.02.2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 05/2022
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/5 „Auf der kleinen Hardt"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.02.2022 den Beschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/5 „Auf der kleinen Hardt“ gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), wird die folgende Planung öffentlich ausgelegt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Änderungsfläche liegt im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. III/5 „Auf der kleinen Hardt“. Die Fläche ist als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Grünanlage sowie als Kinderspielplatz ausgewiesen. Der Spielplatz wurde nie umgesetzt. Die Stadt Naumburg möchte die Fläche einer Wohnbebauung zuführen. Zu diesem Zweck besteht die Notwendigkeit zur Änderung des Bebauungsplanes und Ausweisung einer Allgemeinen Wohnbaufläche gem. § 4 BauNVO.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich im Stadtteil Altenstädt und umfasst die in der Flur 3 liegenden Flurstücke 45/56, 45/57 und 45/58. Die Fläche wird im Osten durch die Gemeindestraße Auf der Höhe und ansonsten durch die vorhandene Bebauung begrenzt.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg hat am 18.02.2022 die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. III/5 – „Auf der kleinen Hardt gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. III/5 „Auf der kleinen Hardt“ mit Begründung in der Zeit vom 03.03.2022 bis einschließlich 04.04.2022 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, II. Stock, Zimmer 20, während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags 14:00 – 15:30 Uhr und
donnerstags 15:00 – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (II. Stock, Zimmer 20), während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Gem. § 4 a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraums zusätzlich auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg (www.naumburg.eu.) eingestellt und über das zentrale Internet-Portal „Bauleitplanungsportal“ des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich sind.
Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen sowie der Nachverdichtung und wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Entsprechend den Bestimmungen des § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden, nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrollantrag) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 2 BauGB einem Dritten (privaten Planungsbüro) übertragen wurde.
Naumburg, den 24.02.2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 04/2022
Bebauungsplan Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 18.02.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“ gefasst. Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) Baugesetzbuch (BauGB)
Gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 10.09.2021 (BGBl. I S. 4147), werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt.
Ziel und Zweck der Planung
Die Flächen des räumlichen Geltungsbereichs sollen für eine Wohnbauentwicklung vorbereitet werden. Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche zu schaffen. Zu diesem Zweck ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen.
Abgrenzung des Verfahrensgebietes
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Altendorf und umfasst die in der Flur 4 gelegenen Flurstücke 57/30 (tlw.), 24/1 und 24/2. Die Fläche wird im Norden durch Flächen der Landwirtschaft, im Osten durch die Wegeparzellen 24/1 und 57/30, im Süden durch die vorhandene Bebauung und im Westen durch die Wegeparzelle begrenzt.
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Entsprechend den Bestimmungen des § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 (Anhörung der Träger öffentlicher Belange) sowie gemäß § 4a BauGB (Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung) wird der Öffentlichkeit sowie den betreffenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. V/3 „Nördlich des Lohwegs“, ST Altendorf gegeben.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht kann von Jedermann in der Zeit vom 03.03.2022 bis einschließlich 04.04.2022 (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus der Stadt Naumburg, 34311 Naumburg, Burgstraße 15, II. Stock, Zimmer 20, während der allgemeinen Öffnungszeiten
montags bis freitags 08:00 – 12:00 Uhr
montags und dienstags 14:00 – 15:30 Uhr und
donnerstags 15:00 – 18:00 Uhr
oder nach Vereinbarung eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen zu den Entwurfsunterlagen schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Naumburg (Stadtverwaltung), 34311 Naumburg, Burgstraße 15 (II. Stock, Zimmer 20), während der Sprechzeiten abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB – Gemeinsame Vorschriften zur Beteiligung – wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen während des vorgenannten Auslegungszeitraumes zusätzlich auf der Homepage (Internet) der der Stadt Naumburg (www.naumburg.eu.) eingestellt und über das zentrale Internet-Portal „Bauleitplanungsportal“ des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zugänglich sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. Ebenso wird darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. § 2 BauGB einem Dritten (privaten Planungsbüro) übertragen wurde.
Naumburg, den 24.02.2022
Der Magistrat der Stadt Naumburg
gez.
Stefan Hable
Bürgermeister
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 03/2022
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 07. Februar 2022.
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Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg; Wahlzeit 2021 - 2026
Einladung zu einer Sitzung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg der Wahlzeit 2021 - 2026 für
Freitag, den 18. Februar 2022, 18:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung:
Teil A (Ohne Beratung)
1. Eröffnung (Mitteilungen, Anfragen)
Teil B
Beratung und Beschlussfassung über
2. die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Wirtschaftsplans 2022 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
3. den Jahresabschluss 2020 der Stadt Naumburg
4. den Glasfaserausbau in der Kernstadt Naumburg
5. die Gemeinsame Beschaffung von Atemschutzgeräten
6. die Aufstellung des Bebauungsplans V/3 „Nördlich des Lohwegs“ (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
7. die Aufstellung des Bebauungsplans III/5 „Auf der kleinen Hardt 2 Änderung“ (Naschgarten) (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
8. den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. I/1 der Stadt Naumburg 35. Änderung für den Bereich „Dr.-Höfling-Weg“ und „Kronbergweg“
9. die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“ Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans I/3 „Auf dem Eulenberg“)
10. die Aufnahme der Stadt Naumburg in das Dorfentwicklungsprogramm 2022
11. den Beteiligungsbericht 2021
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Julia Hensel
Stadtverordnetenvorsteherin
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Haupt- und Finanzausschuss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Naumburg;
Einladung
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses für
Mittwoch, den 16. Februar 2022, 19:00 Uhr
in das
Haus des Gastes
Hattenhäuser Weg 10-12, Naumburg
ein.
Tagesordnung
Beratung und Beschlussfassung über
- die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Wirtschaftsplans 2022 der Stadtwerke Naumburg nach § 97 HGO
- den Jahresabschluss 2020 der Stadt Naumburg
- den Glasfaserausbau in der Kernstadt Naumburg
- die Gemeinsame Beschaffung von Atemschutzgeräten
- die Aufstellung des Bebauungsplans V/3 „Nördlich des Lohwegs“ (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
- die Aufstellung des Bebauungsplans III/5 „Auf der kleinen Hardt 2 Änderung“ (Naschgarten) (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
- den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. I/1 der Stadt Naumburg 35. Änderung für den Bereich „Dr.-Höfling-Weg“ und „Kronbergweg“
- die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3 A „Sondergebiet – Akustik- und Konferenzsysteme“ Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans I/3 „Auf dem Eulenberg“)
- die Aufnahme der Stadt Naumburg in das Dorfentwicklungsprogramm 2022
- den Beteiligungsbericht 2021
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Holger Krause
Vorsitzender
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 02/2022
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Erweiterung der Tagesordnung
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 07. Februar 2022.
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Ortsbeirat Altenstädt
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Mittwoch, den 09. Februar 2022, 19:30 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg.
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
- Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans III/5 „Auf der kleinen Hardt 2 Änderung" (Nachschgarten) (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
- Projekt „Notinsel" (Antrag SPD-Fraktion)
- Stellungnahme zur Aufnahme der Stadt Naumburg in das Dorfentwicklungsprogramm 2022
- Verschiedenes
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
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Ortsbeirat Altendorf
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Mittwoch, den 09. Februar 2022, 19:30 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
- Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans V/3 „Nördlich des Lohwegs" (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
- Schaffung einer Untersuchungsmöglichkeit im ehemaligen Gelben Garten
- Stellungnahme zur Aufnahme der Stadt Naumburg in das Dorfentwicklungsprogramm 2022
- Verschiedenes
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michaela Viereckt
Ortsvorsteherin
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Ortsbeirat Elbenberg
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für
Dienstag, den 08. Februar 2022, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Mitteilungen und Anfragen
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
- Stellungnahme zur Aufnahme der Stadt Naumburg in das Dorfentwicklungsprogramm 2022
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Heimarshausen
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Montag, den 07. Februar 2022, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
- Stellungnahme zur Aufnahme der Stadt Naumburg in das Dorfentwicklungsprogramm 2022
- Verschiedenes
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sebastian Lesch
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Naumburg
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Dienstag, den 08. Februar 2022, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes Naumburg
Hattenhäuser Weg 10-12, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
- Glasfaserausbau in der Kernstadt Naumburg
- Stellungnahme zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. I/1 der Stadt Naumburg 35. Änderung für den Bereich „Dr.-Höfling-Weg" und "Kronbergweg"
- Stellungnahme zu Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3A "Sondergebiet - Akustik- und Konferenzsysteme" (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans I/3 „Auf dem Eulenberg") (vorbehaltlich der Beschlussfassung im Magistrat)
- Stellungnahme zur Aufnahme der Stadt Naumburg in das Dorfentwicklungsprogramm 2022
- Verschiedenes
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Jacobi
Ortsvorsteher
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Naumburg, Nr. 01/2022
Einladung zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg
Nachstehend werden Einladungen zu Sitzungen der Gremien der Stadt Naumburg amtlich bekanntgemacht.
Bereitstellungstag nach § 7 Abs. 2 der Hauptsatzung ist der 31. Januar 2022.
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Ortsbeirat Altenstädt
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altenstädt für
Mittwoch, den 09. Februar 2022, 19:30 Uhr
in das
DGH Altenstädt
Auf dem Lindengarten 3-5, 34311 Naumburg.
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
- Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans III/5 „Auf der kleinen Hardt 2 Änderung" (Nachschgarten) (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
- Projekt „Notinsel" (Antrag SPD-Fraktion)
- Verschiedenes
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Yvonne Franke
Ortsvorsteherin
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Ortsbeirat Altendorf
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Altendorf für
Mittwoch, den 09. Februar 2022, 19:30 Uhr
in das
DGH Altendorf
Hufeisenstraße 29, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
- Stellungnahme zur Aufstellung des Bebauungsplans V/3 „Nördlich des Lohwegs" (Aufstellungs- und Offenlagebeschluss)
- Schaffung einer Untersuchungsmöglichkeit im ehemaligen Gelben Garten
- Verschiedenes
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michaela Viereckt
Ortsvorsteherin
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Ortsbeirat Elbenberg
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Elbenberg für
Dienstag, den 08. Februar 2022, 19:00 Uhr
in das
Gemeinschaftshaus Flachsrose
Naumburger Straße 2, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Mitteilungen und Anfragen
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Uwe Förster
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Heimarshausen
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Heimarshausen für
Montag, den 07. Februar 2022, 20:00 Uhr
in das
DGH Heimarshausen
Zur Steinkaute 4, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
- Verschiedenes
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Sebastian Lesch
Ortsvorsteher
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Ortsbeirat Naumburg
Hiermit lade ich zu einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Naumburg für
Dienstag, den 08. Februar 2022, 20:00 Uhr
in das
Haus des Gastes Naumburg
Hattenhäuser Weg 10-12, 34311 Naumburg
ein.
Tagesordnung
- Stellungnahme zur Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022
- Glasfaserausbau in der Kernstadt Naumburg
- Stellungnahme zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. I/1 der Stadt Naumburg 35. Änderung für den Bereich „Dr.-Höfling-Weg" und "Kronbergweg"
- Stellungnahme zu Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 3A "Sondergebiet - Akustik- und Konferenzsysteme" (gleichzeitig 1. Änderung des Bebauungsplans I/3 „Auf dem Eulenberg") (vorbehaltlich der Beschlussfassung im Magistrat)
- Verschiedenes
Hinweis zur 3G-Regelung:
Nach § 16 Abs. 2 letzter Satz der Coronavirus-Schutzverordnung des Landes Hessen (CoSchuV) ist für alle bei dieser Sitzung anwesenden Personen ein Negativnachweis nach § 3 CoSchuV erforderlich (sogenannte 3G – Regelung).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Peter Jacobi
Ortsvorsteher