Die Kernstadt Naumburg ist ein staatlich anerkanntes Kneippheilbad und möchte dieses Prädikat gerne weiterführen dürfen. Am vergangenen Donnerstag überzeugte sich eine Zertifizierungskommission - bestehend aus Mitarbeitenden des Regierungspräsidiums Kassel und des Hessischen Heilbäderverbands e. V. - bei ihrem fünfstündigen Besuch in der Stadt an der kleinen Elbe, ob die hierfür erforderlichen Kriterien weiterhin erfüllt werden. Begleitet wurden sie hierbei von Naumburgs Bürgermeister Stefan Hable, der bei der Stadt Naumburg für den Bereich Tourismus zuständigen Mitarbeiterin, Claudia Thöne sowie von Naumburgs Erstem Stadtrat Udo Umbach. Bei den touristischen Betrieben „Landhotel Weinrich“, dem „Kneipp-Campingplatz Naumburg“ und dem „Weidelshof“ der Familie Günst begutachtete die Kommission die dortigen Kneippeinrichtungen und informierte sich über die Übernachtungsangebote sowie über die verschiedenen Betätigungsmöglichkeiten der Gäste. Weiter ging es zu den Gesundheitsdienstleistern Praxis Vital (Ulrike Sprenger), Reha aktiv (Thomas Gonsior) und dem Zeitraum für Yoga (Heike Warnecke).
Hier informierte sich die Kommission über das jeweilige Leistungsspektrum der Gesundheitsprävention und der Nachsorge. Allen genannten Beteiligten sei herzlich dafür gedankt, dass sie bzw. ihre Mitarbeitenden sich an diesem Tag die Zeit genommen haben, um die Fragen der Zertifizierungskommission zu beantworten.
Zum Abschluss des Tages stand dann noch der Besuch von verschiedenen städtischen Einrichtungen im Sinne Kneipps sowie von touristischen Sehenswürdigkeiten auf dem Programm. Die Zertifizierungskommission überzeugte sich an der Kneippanlage „Am Zäpfchen“, an der Hummelwerkstatt, an der Fatima-Grotte, im Kurpark und am Trekkingplatz „Am Brederich“ vom qualitativen und vielfältigen Angebot Naumburgs für seine Gäste.
„Wir werden sicher an einzelnen Punkten noch nacharbeiten müssen, hoffen aber insgesamt auf ein positives Ergebnis,“ erklärt Bürgermeister Stefan Hable am Ende des Termins.
Hintergrund:
Die vom Deutschen Heilbäderverband e.V. und vom Deutschen Tourismusverband e.V. herausgegebenen „Begriffsbestimmungen für Kurorte, Erholungsorte und Heilbrunnen“ in ihrer jeweils neuesten Fassung sind maßgebend für die Definition und die Beurteilung der jeweils zur Anerkennung erforderlichen Kriterien für die Prädikate Heilbad bis Erholungsort.
Zur fachlichen Beratung ist beim RP Kassel der Hessische Fachausschuss für Kur-, Erholungs- und Tourismusorte gebildet worden. Ihm werden sämtliche Prädikatisierungsanträge, Unterlagen für Überprüfungsverfahren sowie Grundsatzfragen der Prädikatisierung zur Beratung vorgelegt.
Der Fachausschuss beschließt über die vorliegenden Anträge und leitet die entsprechenden Empfehlungen dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen zu, das abschließend über die Anträge entscheidet.
Die formelle Verleihung des Prädikats erfolgt dann durch einen Anerkennungsbescheid des Regierungspräsidiums Kassel sowie eine Urkunde des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen.
Spätestens nach zehn Jahren ist das Prädikat zu überprüfen. Sind die Voraussetzungen nicht mehr gegeben, so ist die Anerkennung des Prädikats zu widerrufen.