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Schiedsamt
Zuständigkeiten des Schiedsamtes
Wenn es mit dem Nachbarn/der Nachbarin oder einem anderen netten Mitmenschen mal nicht so richtig klappen will, ist guter Rat teuer. Das muss nicht sein.
Bei bestimmten Delikten, wie zum Beispiel:
- Beleidigung,
- Körperverletzung,
- Sachbeschädigung,
- Hausfriedensbruch,
- Bedrohung und
- Verletzung des Briefgeheimnisses
haben Sie die Möglichkeit, Ihr gutes Recht bei Gericht einzuklagen.
Bei den oben aufgeführten Delikten ist es aber gesetzlich zwingend vorgeschrieben, vorher durch einen Besuch bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau einen Schlichtungsversuch zu unternehmen und damit die Gerichte zu entlasten.
Die Freundin zahlt das geliehene Geld nicht zurück? Vom Nachbargrundstück hängen Baumäste und Zweige zu Ihnen herüber und Sie müssen ständig das Nachbar-Laub entfernen?
Auch da (und in vielen anderen bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten) können wir Ihnen weiterhelfen.
Was können Sie bei uns erwarten?
Bei den Schiedspersonen ist ein Schlichtungsversuch schnell bearbeitet, auch außerhalb der sonst üblichen Arbeitszeit. Sie sparen dadurch Zeit und Nerven und, da bei uns keine Partei gewinnt oder verliert, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass der Frieden von Dauer ist.
Sie sitzen bei der Schiedsperson am Tisch und klären in ruhiger Atmosphäre Ihr Problem. Wir sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und absolut unparteiisch tätig. Jedoch: Wir können schlichten, aber nicht richten. Bei uns wird also kein Urteil gesprochen, sondern ein Vergleich erzielt, mit dem beide Parteien einverstanden sind. Dieser Vergleich ist 30 Jahre gültig hinsichtlich der Verpflichtungen, die darin übernommen werden.
Wir sind nicht unbezahlbar
Die Schiedsfrauen und Schiedsmänner arbeiten ehrenamtlich. Die rechtsuchenden Bürger haben daher lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto, usw.) zu zahlen. Für ca. 40,-- Euro können die Parteien schon einen Vergleich schließen und sich diese Kosten eventuell auch noch teilen.
Weitere Informationen unter: https://www.bds-lv-hessen.de
Kontakt
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