Gefahrgutüberwachung

Gefahrgutüberwachung

Gemeinsamer Ordnungsbehördenbezirk

Die Städte und Gemeinden Bad Emstal, Baunatal, Fuldabrück, Gudensberg, Helsa, Kaufungen, Lohfelden, Naumburg, Niedenstein, Nieste, Niestetal, Schauenburg, Söhrewald und Wolfhagen arbeiten im Aufgabenbereich der Gefahrgutüberwachung zusammen. Zuständig für diese Überwachung ist der gemeinsame Ordnungsbehördenbezirk Gefahrgutüberwachung, ansässig bei der Gemeinde Lohfelden.


Informationen zum Gefahrguttransport  

Die Beförderung gefährlicher Güter ist in internationalen, europäischen und deutschen Regelwerken festgelegt. Sie unterliegt der Überwachung durch die zuständigen Behörden. Für die Kontrollen in den Betrieben und auf dem Betriebsgelände sind die örtlichen Ordnungsbehörden der einzelnen Kommunen zuständig. Zur Steigerung der Effizienz haben sich die o.g. Kommunen einen gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk gegründet.

Gefährliche Güter sind Stoffe und Gegenstände, von denen aufgrund ihrer Natur, ihrer Eigenschaften oder ihres Zustandes Gefahren im Zusammenhang mit ihrer Beförderung ausgehen.

Die Beförderung umfasst das Verpacken, den Empfang, das Ver- und Entladen, das Versenden, das Auspacken, den Transport, das Herstellen, Einführen und Inverkehrbringen sowie den transportbedingten Zwischenaufenthalt von Verpackungen, Beförderungsmitteln und Fahrzeugen.


Welche Unterlagen können im Unternehmen eingesehen werden?

  • Jahresbericht der/des Gefahrgutbeauftragten
  • Schulungsnachweise und Bestellung der/des Gefahrgutbeauftragten 
  • Unterweisung von Personen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind
  • ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer nach 8.2 ADR
  • Sicherheitsdatenblätter
  • Gefahrstoffverzeichnis


Generell gilt:

Ist ein Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt, muss nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) mindestens ein Gefahrgutbeauftragter schriftlich bestellt werden. Davon kann abgesehen werden, wenn das Unternehmen in die Freistellungstatbestände nach der GbV fällt. Dies wird im Einzelfall geprüft.  

Mindestens sind jedoch im Umgang mit Gefahrgütern Unterweisungen aller beteiligten Personen nach 1.3 ADR erforderlich.

(ADR: Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße)

Kontakt

Ordnungsbehördenbezirk Gefahrgut

+49 561 51102-19

+49 561 51102-31

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